Woblitz See

Höhe Voßwinkel - Blick Richtung Wesenberg

Voßwinkel

Blick auf die Einfahrt Flößerkanal ...

Voßwinkel

Useriner See

Userin - Breesenwiesen

Ausblick in Richtung Groß Quassow ...

Unser Babywald / Streuobstwiese ...

... geschafft: die Bäume sind gepflanzt !

Unser Babywald / Streuobstwiese ...

... die Zuwegung zum alten Park wird geschaffen !

Sonnenuntergang Useriner See

Nebelschwaden

Straße zwischen Userin und Useriner Mühle 

Groß Quassow

Einfahrt in die Havel von der Woblitz ...

Groß Quassow

Groß Quassow

Blick auf den Teerofen-Teil

Feuerwehr bei Nacht ...

... zum Sternmarsch 2017- 20 Jahre Jugendfeuerwehr Userin

Dorfsbuch für die Gemeinde Userin 1865 - 1947

Einleitung und Erklärungen

Der vorliegende Chronikteil zeigt den Inhalt des "Dorfsbuch für die Gemeinde Userin 1865 - 1947" einmal als Original und jeweils daneben die Übertragung des Textes aus der Kurrentschrift bzw. später aus dem Sütterlin.

Bei der Übertragung wurden die vielen Fehler aus dem Original weitgehend übernommen. 

Folgende Erklärungen sollen beim Verstehen des Textes helfen:

[_]R.Quadratrute (Flächenmaß). 1 Quadratrute=14.1846 m² (Preußen ab 16. Mai 1816)
Thlr.Talerzeichen in Word nicht verfügbar., 1 (Reichs-)Thaler = 48 ßl (Schilling)
d. Js., d. J.dieses Jahres
regiminellobrigkeitlich
Johannis24.6.
PertinenzTeil eines Landgutes, auch Nebengut
unbegeben unverheiratet
Pfennigsymbol (Mark und Pfennig ab 1874/75 im Dorfbuch)

 

Die mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 im Deutschen Reich als Währung eingeführte Goldmark erhielt mit dem zweiten Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 als dezimale Einteilung den Pfennig mit. Diese Einteilung war bis zur Euro-Einführung die kleinste Währungseinheit der jeweiligen Mark-Währungen in Deutschland.

Deckblatt

Dorfsbuch 

ab 1865

für die Gemeinde Userin

Seite 1

Ortsstatut

in Gemäßheit der vorangehefteten Verordnungen vom 2 August 1864 entworfen.

§ 1

Zur Gemeinde Userin gehören:

die sechs Bauern daselbst,

ein Erbpächter einer Bauerstelle,

24 Hauseigenthümer (incl. Krüger),

ein Küster,

der Besitzer der Useriner Mühle

der Besitzer der Erbpachtstelle Buchenhorst.

§ 2

Den Vorstand der Gemeinde bildet der Schulzenrath, der aus dem Schulzen und zwei, das erste Mal vom Amte zu ernennenden Schöffen besteht. Dieser verwaltet die Gemeindeangelegenheiten unter Aufsicht des Amts insoweit selbstständig, als er nicht durch be­son­dere Bestimmungen des § 6 der Gemeindeordnung an Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden ist. Diese Gemeindevertretung besteht neben den Mitgliedern des Schulzenraths aus den Bauern, dem Erbpächter der Bauerstelle, dem Besitzer der Useriner Mühle, dem Besitzer der Erbpachtstelle Buchenhorst und sechs Deputirten der 24 Hauseigenthümer, welche diese in einer 

Seite 2

vom Schulzenrath geleiteten Versammlung zu wählen haben. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung führt bei vorkommenden Ab­stim­mungen eine Stimme, bei Stimmengleichheit wird die Stimme des Schulzen doppelt gezählt.

Der Prediger der zweiten Pfarre in Strelitz, wohin Userin eingepfarrt, sowie der Küster in Userin sind zur Theilnahme an den Gemeinde­versammlungen und zur Abgabe ihrer Stimme berechtigt, aber nicht verpflichtet.

§ 3

Die Einführung der obengedachten Verordnungen geschieht zu Ostern 1865. Vierzehn Tage nach Ostern jeden Jahres und dann so oft es erforderlich ist, hat der Schulzenrath die Armensteuer nach der vom Amte in Gemäßheit des § 4 der Armenordnung festzustellenden Liste der Contribuenten zu erheben und soll darauf sofort der Landesherrlich zugesicherte Zuschuß zur Ortsarmencasse ausgezahlt werden.

Confirmiert durch Rescript Großherzoglicher Landes-Regierung vom 16 August 1865.

Seite 3

Grundstücke, Rechte und Pflichten der Gemeinde

1. Die Spanndienste zu den geistlichen Gebäuden in Userin, sowie zu den Pfarrhäusern und dem Pfarrwittwenhause in Strelitz werden nach der Zahl der Pferde repartirt. Der Erbpächter der früheren Melzschen Bauerstelle in Userin läßt diese Stelle von Lindenberg aus bewirthschaften und hat con­tract­lich die Fuhren, gleich einem Useriner Bauern zu leisten. Rücksichtlich der, der Useriner Mühle und der Erbpachtstelle Buchenhorst obliegenden Fuhren normiert die contract­liche Bestimmung, daß bei Fuhren zu den geistlichen Gebäuden in Userin selbst nur die zur Ackerbestellung zu haltenden Pferde in Anrechnung kommen. Wie viel Pferde als zur Acker­bestellung erforderlich gerechnet werden sollen, bleibt der amtlichen Bestimmung vorbehalten.

Handdienste sind zu geistlichen Bauten, wenigstens seit einer Reihe von Jahren nicht gefordert oder geleistet, mit Ausnahme der Arbeit bei Reparatur der alten Kirchhofsbewährung im Dorfe, wozu die Bohlen vom Großherzoglichen Cammer- und Forst-Collegio 

Seite 4

geliefert werden. Da jedoch nach älteren Nachrichten früher dergleichen Handdienste herkömlich gewesen, so bleiben alle Ansprüche dieser­halb vorbehalten.

Der Küster Röwer in Userin erwähnt: daß die Bauern herkömlich verpflichtet seien, die Kirche, wenn der Pastor predige, auszufegen und abzustäuben, daß sie ferner den Glockenstrang an der Kirchenglocke zu liefern hätten, auch die ganze Gemeinde die Todtenbahre anzuschaffen und zu erhalten verpflichtet sei.

2. Zur Besoldung  der Nachtwächter haben bisher gegeben:

 

die Wittwen je7 ßl.
die Einlieger und Küster je 14 ßl. 
die Eigenthümer je 28 ßl.
die Bauern und der Besitzer
der Erbpachtstelle je 
1 Thlr.     8 ßl.

                                                  

                             

            

 

Nach diesem Verhältnisse soll auch künftig das Nachtwächterlohn erhoben werden. Die Useriner Mühle und Buchenhorst haben selbst­verständlich hierzu nichts beizutragen.

3. Das Schulholz haben die Bauern und der Besitzer der Erb­pacht­stelle gemeinschaftlich anzufahren.

4. Die Beförderung amtlicher Currenden geschieht durch die Eigen­thümer.

5. Bei der Wegebesserung haben die Eigenthümer 

Seite 5

Handdienste geleistet und zwar nur beim Aufladen von Erde. Insoweit die Ländereien der Useriner Mühle an die Landsstraße grenzen, hat der Besitzer der Mühle die nöthige Besserung allein beschafft.

Bei starken Schneefällen haben die Eigenthümer und einige Male die Einlieger beim Schaufeln geholfen.

6. Bei dem Transport von Arrestaten usw. ist es Herkommens gewesen, daß wenn dazu Fuhren erforderlich, diese von den Bauern gestellt, Begleitleistungen und Bewachungen aber von den Eigenthümern geleistet sind.

Da der § 3, 6 der Gemeindeordnung solche Hülfeleistungen als zu Gemeindediensten gehörig bezeichnet, so leidet es keinen Zweifel, daß auch die Einlieger dazu verpflichtet sind.

Werden dergleichen Fälle in Useriner Mühle oder in Buchenhorst erforderlich, so haben der Mühlenbesitzer und der Erbpächter selbst dafür zu sorgen.

7. Die Versammlungen der Gemeinde finden in der Wohnung des Schulzen statt und geschiehet die Einladung durch eine schriftliche Anfrage.

8. Nach § 11 der Armenordnung sollen diejenigen regelmäßigen Unter­stützungen, welche einzelnen Personen aus der Amtsarmen­casse bewilligt, in vierteljährlichen 

Seite 6

Raten postnumerando ausgezahlt werden.

9. Schließlich wird bemerkt, daß rücksichtlich der im § 11 der Armenordnung in Aussicht gestellten Verpachtung des Kartoffeln­ackers der Einlieger der kleinen Eigenthümer an die Gemeinde mit der Verpflichtung zur Afterverpachtung an die Einlieger weitere Bestimmung des Großherzoglichen Cammer- und Forst-Collegii zu erwarten ist.

Zusammengestellt nach der amtlichen Verhandlung vom 20 Februar 1865

Seite 7

Armensteuer

für die Gemeinde Userin mit Mühle und Buchenhorst

 

 

Thlr.

ßl

6

Bauern à 2 Thlr.

12

-

1

Erbpächter

1

24

 

Krüger Denkert

2

-

 

Schmidt Pankow (cfr: Pankow, Vermerk v. 31/1 70)

1

-

 

Küster Röwer

-

32

 

Eigentümer, Rademacher Schulz

-

40

 

Eigentümer, Weber Lewerenz

-

40

 

Einlieger, Schneiderwittwe Rieck

-

16

20

Eigenthümer à 32 ßl

13

16

26

Einlieger à 12 ßl

6

24

 

 

 

 

 

Mühlenbesitzer Schmidt, Useriner Mühle:

 

 

 

                                   als Mehl-, Oel- und Schneidemüller

6

-

 

                                                                             vom Acker                                                                                                                                                                                                                                                                                            

1

-

2

Einlieger à 12 ßl

-

24

 

Erbpächter Kirchstein - Buchenhorst

1

24

1

Einlieger

-

12

 

Summa

48

12

Für den Schmied Pankow ist die Armensteuer auf 2 Thlr. festgesetzt, da derselbe über 2000  R Acker besitzt.

Neustrelitz, den 31 Januar 1870
Großherzogl. Amt

Seite 8

Nachdem nach Ausweis des in Abschrift anliegenden Rescriptes Großherzoglicher Landesregierung an das Großherzogliche Kammer- und Forst Collegium vom 1. Mai d. Js. die Abtrennung der früheren Erbpachtstelle Buchenhorst von der Gemeinde Userin und vom Amte Strelitz und die Zulegung derselben an die Ortschaft Kl. Quassow und an das Amt Mirow von Johannis 1884 ab genehmigt ist, u. nachdem bestimmt ist, daß es bis Johannis 1886 im Uebrigen bei dem bisherigen Herkommen zu bewenden und der Pächter Reinhold in Kl. Quassow, die Fuhren des Schulholzes, die Baufuhren zur Kirche, Küstnerei und Kirchhofsbewährung, sowie die Reparatur- und Unterhaltungskosten der Useriner Spritze, sowie solche Lasten nach dem Ortsstatut der Erbpachtstelle Buchenhorst obgelegen, zu übernehmen habe, modificirt sich das regiminell bestätigte Ortsstatut durchweg in der Weise, daß statt des Besitzers der Erbpachtstelle Buchenhorst bis Johannis 1886 der Pächter von Kl. Quassow zu setzen ist. Armengeld und Standesamtsgebühr 

Seite 9

wird von Johannis 1884 ab nicht mehr von Buchenhorst an die Useriner Gemeinde gezahlt. Zu Johannis 1886, von welchem Zeitpunkt ab eine anderweitige Regelung stattzufinden hat, wird das Weitere im Dorfbuch vermerkt werden.

Amt Strelitz, den 13. August 1884
Großherzogliches Amt

GJacobi (?)

Abschrift

Als das Großherzogl. Kammer- u. Forst Collegium im Jahre 1880 die bisherige Erbpachtstelle Buchen­horst käuflich erworben u. dem Pächter Reinhold zu Kl. Quassow mit verpachtet hatte, erschien es, wie von dem Großherzogl. Amte Mirow beantragt wurde, zweckmäßig, die Ortschaft Buchenhorst mit dem dazugehörigen, verpachteten Areal dem Mirower Amtsbezirke, zu welchem auch die Meierei Kl. Quassow gehört, hinzuzulegen.

Auf Allerhöchsten Befehl wurde der Kammerrath, Kammerherr von Oertzen hieselbst beauftragt, diese Angelegenheit mit dem Großherzoglichen Kammer- und Forst- Collegio, dem Großherzogl. Konsistorio u. den Großherzogl. Aemtern Strelitz und Mirow unter Vorbehalt Allerhöchster Rati­fi­cation zu regeln. Nachdem

 

 

Seite 10

die eingeleiteten commissarischen Verhandlungen nunmehr zum befriedigenden Abschlusse ge­kommen sind, haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog dieselben, wie sie von dem Commis­sarius mit dem abschriftlich anliegenden Berichte vom 31. Maerz d. J. vorgelegt worden sind, Aller­höchst zu genehmigen u. zu bestimmen geruht, daß die bisherige Erbpachtstelle Buchenhorst mit seinem gesammten Areal von Johannis 1884 ab von dem Bezirke des Großherzogl. Amtes Strelitz getrennt und dem Bezirke des Großh. Amtes Mirow hinzugelegt wird.

Zugleich ist Allerhöchst weiter auf Grund der commissarischen Verhandlungen und des abschriftlich hieneben angeschlossenen Rescriptes des Großh. Consistorii an den Consistorialrath Langbein vom 14. November d. J. verfügt worden.

1, daß zu demselben Zeitpunkte Buchenhorst aus dem bisherigen Kirchen- u. Schulverbande mit Userin ausscheidet u. in Betreff der Kirche u. Schule mit der Meierei Kl. Quassow vereinigt wird. Wie demnach Buchenhorst als Pertinenz der Meierei Kl. Quassow mit dieser fortan zur Kirche und Schule in Wesenberg gehört, so daß insbesondere auch den Einwohnern von Buchenhorst in der dortigen Kirche ein eigener Platz anzuweisen, beziehungsweise die Mit­benutzung der den Einwohnern von Kl. Quassow angewiesenen Stühle zu gestatten ist, 

Seite 11

so ist andererseits der Pächter zu Kl. Quassow, wie solches bereits in dem neuen, Johannis d. J. beginnenden Pachtcontracte geschehen ist, zu verpflichten, der ersten Pfarre in Strelitz jährlich einen Scheffel, gleich 83 (drei und achtzig) Pfund, Roggen, welchen dieselbe bisher von Buchenhorst erhielt, zu liefern und dem gegenwärtigen Pastor, Kirchenrath Gilbner in Strelitz, so lange er im Amte ist, eine jährliche Vergütigung von 3 – drei – M. zu zahlen, wogegen die anderweitige Regulirung des baaren Einkommens des Küsters und Schulmeister Roewer zu Userin vorbehalten bleibt.

2. Ebenso scheidet Buchenhorst zu dem bezeichneten Zeitpunkte aus der in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 2. August 1864 eingerichteten Gemeinde Userin aus und tritt in die gemäß derselben Verordnung zu begründende Gemeinde Kl. Quassow ein. Zur Ordnung dieser Verhältnisse ist Allerhöchst bestimmt worden, daß diejenigen Leistungen, welche in dem abschrift­lich anliegenden Protocolle des Großherzoglichen Amtes Strelitz vom 22. Jan. d. J. näher angegeben sind, für Buchenhorst der Gemeinde Userin gegenüber alsdann im Uebrigen ohne Weiteres in Weg­fall kommen, dagegen was die sub 1 resp. 5 daselbst bezeichneten Gemeinde­fuhren u. Unterhaltungskosten der Useriner Spritze betrifft, es einstweilen bis 

Seite 12

Johannis 1886 bei der von dem Pächter Reinhold zu Kl. Quassow laut des abschriftlich angeschlossenen Protocolles des Großherzoglichen Amtes Mirow vom 13. Maerz d. J. in dieser Beziehung über­nommenen Verpflichtung der Gemeinde Userin gegenüber das Bewenden behält, von da an aber diese Leistungen bei Erneuerung des Pachtcontracts über die Useriner Bauerhufen den dortigen Bauern aufzuerlegen sind.

Das Großherzogliche Kammer- u. Forst-Collegium hat hiernach die zu seinem Ressort stehenden Verfügungen zu erlassen.

Dem Großherzogl. Consistorio, sowie den Großherzogl. Aemtern Strelitz u. Mirow ist Abschrift dieses Rescriptes zur Nachachtung, beziehungsweise den beiden letzteren mit der Aufgabe zugefertigt, den Gemeinden Userin resp. Kl. Quassow das Behufige zu eröffnen.

Im Uebrigen wird auf die heutige Bekanntmachung im Officiellen Anzeiger verwiesen.

Neustrelitz, 1. Mai 1884
Großh. Mecklenb. Landesregierung
(gez.) F. v. Dewitz
An
Das Großherzogl. Kammer
u. Forst-Collegium
hieselbst


Seite 13 bis 18 sind Leerseiten.

Seite 19

Der Schulzenrath und der anwesende Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf der Nieder­las­sung des bis jetzt noch unbegebenen Christian Friedrich Theodor Wolf, geboren am 27 Septbr. 1833 in Userin, (militair frei) in der Vor­aus­setzung daß er die Tochter des Einliegers Wittwe Guhl hier­selbst heirathet und mit die Wittwe zusammen wohne und verpflegt, auch will die Wittwe Guhl dem jungen Manne ihren Acker abtreten. Somit wurde schließlich beschlossen dem p: Wolf mit amtlicher Bewilligung der Niederlassung zu ertheilen.

Userin, d: 22 October 1865.
J. Wierth .  Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Gierloff, Guhl, Wierth, Peter, Röwer, soll XXX heißen – K: Voß

Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertreter zusammen, um über die Obdachlosigkeit des Einliegers Kulow zu berathen.

Es hatten sich alle Vertreter der Dorfgemeinde eingefunden bis auf Herrn Heinke, welcher sich durch Krankheit entschuldigen ließ.

Zur Disposition standen zwei Wohnungen, die des Eigenthümers Roloff und die des Eigenthümers Peter. Letzere eine neue angelegte Stube. Beide Wohnungen wurden von dem Schulzenrath und die anwesenden Vertretern besichtig, und so ergab sich denn, daß die Wohnstube des Ersteren wohl für eine einzelne Wittwe, nicht aber für die Familie des Einliegers Kulow räumlich genug sei.

Somit wurde schließlich beschlossen, dem Einlieger Kulow die Geneh­migung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen, die Wohnung des Eigenthümers Peter bis auf weiteres zu beziehen.

Userin, d: 29 October 1865.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Röwer . Küster, Mietzner, C. Voß, Karbe, Gierloff, Guhl, Peter, Röwer, Wierth, Fr: Schmidt, L. Kirchstein.

Seite 20

Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen Johann Röwer.

Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde ertheilten ihm mit amtlicher Bewilligung die nachgesuchte Niederlassung unter der Be­ding­ung, daß sein Vater, der Eigenthümer Röwer hieselbst ihm Zeit seines Lebens den nöthigen Acker nebst Gemüsegärten und Woh­nung überläßt, wozu der Vater sich in Gegenwart der Versammlung ver­pflichtet und eigenhändig dieserhalb mit unterschrieben hat.

Userin den 29 October 1865.                             Friedrich Röwer.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe,
Röwer . Küster, Mietzner, C: Voß, Karbe, Gierloff, Guhl, Peter, Röwer, Wierth, Fr: Schmidt, L. Kirchstein.

Der Schulzenrath und der Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf den Bau des Eigen­thümers Latendorf und den der verehelichte Seegert geb: Latendorf, welche ihre Wohnung zu vergrößern und neue Wohnungen anzu­legen beabsichtigen, und die Zustimmung der Gemeinde bean­tragten.

Beide Baustellen wurden von dem Schulzenrath und den an­wesenden Vertretern besichtig. So ergab sich denn, daß die Baustelle des Eigenthümers Latendorf und dessen Scheune nur ein Schwischenraum von 5 Fuß hat. Demselben wurde eröffnet, daß nach jetziger Bauart die Bedachung des neuen Anbaus mit Ziegeln bedeckt werden müssen. 

Seite 21

Derselbe, sowie die verehelichte Seegert geborne Latendorf erklär­ten, daß sie auch das Rohrdach vom alten Hause abnehmen und mit Ziegelsteinen decken wollen. Somit wurde schließlich beschlossen zum Anbau die Genehmigung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.

Userin d 25 Februar 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe,
Röwer . Küster, Karbe, Mietzner, Röwer, Wierth, Gierloff, Guhl, C. Voß.

Bemerkung

Als am 18 Februar d. Js: Abends 7½ Uhr auf einmal der Schreckensruf: Feuer! Feuer! erschallte stand bereits der Scheune des Eigenthümers Peter in Flammen. Es blieb nicht bei der einen Scheune. Der benach­barte Scheune der verehelichte Henning geb: Bruhn entzündet sich, von da verbreitete die Flamme sich weiter zur Scheune der ver­ehe­lichte Zell geb: Pape und Trotz der angestrengtesten Arbeit, lagen in weniger als einer Stunde, drei Scheunen mit Zubehör in Asche.

Userin d: 26 Februar 1866.
J. Wierth. Schulz.

Der amtliche ertheilte Niederlassungsschein vom 26 April 1866 für dem künftigen Bauern Johann Carl Theodor Kleij in Userin, geboren am 6 August 1842.

J. Wierth . Schulze.

Seite 22

Berechnung der Ortsarmencasse in Userin von Ostern 1865 bis 1866.

Abschluß.

 

Einnahme beträgt  71 Thlr. 18 ßl.
Ausgabe keine
Bestand pr: Ostern 1866  71 Thlr. 18 ßl.

                                                 
                                     

Userin den 3 April 1866.                     

Fr: Denckert.

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden.

Userin d: 8 April 1866                       

Der Schulzenrath
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.

Zur Refision vorgelegt und mit der bezüglichen Beschlüssen über­ein­stimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung.

Mietzner, Voß, Wierth, Gierloff, Peter, Guhl, Röwer, Karbe.

Der Schulzenrath und die anwesende Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des Schneidergesellen Moritz Rieck welcher sich be­reits sechs Jahren bei seiner Mutter der Schneiderwittwe Rieck hier­selbst um das Profision vortzusetzen aufgehalten; er will auch

Seite 23

mit seiner altersschwachen Mutter zusammenwohnen und ihr ver­pflegen, auch will die Mutter dem Sohn ihren Acker abtreten. Somit wurde schließlich beschlossen dem p: Rieck die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.

Userin d: 7 October 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe.
Gierloff, Guhl, Peter, Kleij, Karbe, Mietzner, Röwer, Fr: Schmidt

Der Schulzenrath und die anwesende Vertreter der Gemeinde ertheilten dem bis jetzt unbegebenen Carl Bruhn welcher sich zur Zeit bei seiner Eltern hier im Orte aufhält mit amtlicher Bewilligung die nachgesuchte Niederlassung unter der Bedingung, daß ihm der Erbpächter Meinke hierselbst so lange er in seinem Hause wohnt und ihm Arbeit leistet den nöthigen Acker nebst Gemüse Gärten überläßt, wozu Herr Meinke sich auch schriftlich verpflichtet hat.

Userin d: 7 October 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe
Gierloff, Guhl, Peter, Kleij, Karbe, Mietzner, Röwer, Fr: Schmidt

Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertretern zusammen, um über die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen

 

 

Seite 24

und künftigen Hauseigenthümers Christian Seegert hierselbst zu berathen.

Er zeigte eine beglaubigte Abschrift der Verhandlung vom 28 October 1866 vor daß er von der Zeit an alle Lasten und Abgaben vom Hause trägt, da seiner Mutter wegen Altersschwäche nicht im Stande ist die häusliche Wirthschaft zu besorgen. Somit wurde von den an­wesenden Vertretern der Gemeinde beschlossen dem p: Seegert die Nieder­lassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.

Userin d: 11 November 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Gierloff, Peter, Wierth, Karbe, Mietzner, K: Voß

Die Niederlassung für den Eigenthümer Johann Voss hierselbst ist erforderlich, und wird ihm mit amtlicher Bewilligung ertheilt.

Userin den 23 December 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert.
Röwer, Küster, Wierth, Mietzner, C: Voß, Karbe, Fr: Peter, Guhl, Kleij.

Der Schulzenrath bringt heute die Gemeinde-Vertreter zusammen um das Großherzogl. Amt über die Niederlassung des Arbeitsmannes Carl Kählke in Neustrelitz wenn er das Gierloffsche Haus No: 21 kauft, das vollgende zu berichten.

Der Schöffe Denckert ist Vormund der Kählkschen Minorennen, und zeigte eine

Seite 25

beglaubigte Abschrift der Verhandlung der Kählkschen Erben vor, daraus ergab es sich in § 9 daß der Carl Kählke seinen drei Brüdern mit 363 Thlr. 36 ßl mit seinem Vermögen verhaftet, und in § 12 erhält der Carl Kählke nur noch – 120 Thlr. 34 3/8 ßl.

Somit wurde von die anwesende Vertretern der Gemeinde beschlos­sen dem pp: Kählke wegen sein geringeres Vermögen die Nieder­lassung in Userin nicht zu ertheilen.

Userin d: 23 December 1866..
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Denckert, Schöffe
Röwer, Küster, Wierth, C: Voß, Karbe, Fr: Peter, Guhl, Kleij, Mietzner

Der Schulzenrath bringt aus Anlaß des Berichtes des Großherzogl. Amtes vom 29 December v: Js. heute wiederholt die Gemeinde­vertreter zusammen, um über die Niederlassung des Arbeitsmannes Carl Kählke zu Neustrelitz zu berathen.

Der Bericht des Großherzogl. Amtes, sowie die Abschrift der Anlage der Verhandlung vom 29 December v: Js. wurde vorgelesen, und hat die Berathung zu nachstehendem Resultat geführt.

Die Gemeinde fühlt sich im vorliegenden Fälle nicht geneigt, gegen den Beschluß des Großherzogl. Amtes höhern Ortes zu appelliren, trägt aber doch großes Bedenken über das Fortkommen des pp: Kählke in Userin, weil das Vermögen desselben nach wirklicher Prüfung immer zu gering ist, das Gierloffsche Haus mit 1100 Thlr. zu kaufen; auch hat er uns überhaupt 

Seite 26

keine Belege seines wirklichen Vermögens vorgezeigt.

Die Gemeinde behält sich deshalb vor: Großherzogl: Amt wolle den pp: Kählke dahin halten, der Gemeinde einen Heimathschein vom Magis­trate zu Neustrelitz einzuhändigen, und kann dieselbe unter dieser Bedingung die Niederlassung des Kählke in Userin nur gestatten.

Userin d: 6 Januar 1867.
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Denckert, Schöffe,
Mietzner, Voß, Peter, Gierloff, Karbe, Röwer, Röwer, Küster, Fr: Schmidt. Guhl.

Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertreter zusammen um über die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen Christian Voß hier­selbst zu berathen.

Derselbe ist 29 Jahr alt (militair frei) er hat sich bereits fünf Jahren mit gutem Betragen bei seiner jetzt verstorbenen Mutter um diese und seinern minderjährigen Geschwistern zu ernähren aufgehalten und verspricht er seinen Bruder Wilhelm welcher in sein 13tes Lebens­jahr geht bis zur Confirmation bei sich zu behalten ihm ernähren und verpflegen auch ordnungsmäßig zur Schule schicken.

Nach die amtsgerichtliche Attest sind dem Christian Voß die Nachlaß­gegen­stände zum Eigenthume überlassen und übergeben. Somit wurde von den anwesenden Gemeindevertretern beschlossen dem pp: Voß die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.

Userin d: 10 Februar 1867.
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Schmidt, Röwer, Mietzner, Gierloff, Peter, Voß, Karbe, Wierth

Seite 27

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1866 bis 1867

Abschluß.

 

Einnahme beträgt 147 Thlr. 12 ßl.
Ausgabe keine
Bestand pr: Ostern 1867147 Thlr. 12 ßl.

                                                 
                                     

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden

Der Schulzenrath
Wierth Schulze, Seegert Schöffe, Denckert Schöffe
Userin den 2 Junij 1867

Zur Refision vorgelegt und mit der bezüglichen Beschlüssen über­einstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeinde­vertretung

Gierloff, Kleij, Röwer, Guhl, Wierth, Karbe, Mietzner, Voß

 

Betrag
No: 1 – 75 Thlr.
No: 4 –50 Thlr.
Rest –  22 Thlr. 12 ßl.

                                                                                           
                                                                               
                                                                                 
                                                                       

Seite 28

Berechnung der Ortsarmencasse Userin von Ostern 1867 bis 1868

Abschluß.

 

Einnahme beträgt 222 Thlr. 18 ßl.
Ausgabe für das Kind der hierselbst
verstorbenen Marie Kleij sind
2 Thlr.
Bestand pr Ostern 1868 220 Thlr. 18 ßl.

                                               
                                             
                                     

Userin den 24 April 1868.                                

Fr: Denckert

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Der Schulzenrath
J. Wierth, Schulze. Seegert, Schöffe. Fr: Denckert, Schöffe.

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen über­ein­stimmend erachtet in der Versammlung der Gemeinde­vertretung.

Userin den 3 Maij 1868.
Röwer, Küster. Fr: Schmidt, Mietzner, Karbe, Kleij, Wierth, Peter, Gierloff, Guhl, Röwer.

Nach amtlicher Aufforderung vom 4. d. M. bringt der Schulzenrath heute die Gemeindevertreter zusammen, um über die Angelegenheit des alten Brökers zu berathen.

In demselben Bericht spricht Groß: Amt aus, daß der Einlieger L. Bröker bei seiner

 

 

Seite 29

Niederlassung am 4. October 1858 sich verpflichtet habe, seinen Vater Zeit Lebens bei sich zu behalten und zu ver­pflegen. Da Letzterer um den Consens zur Auswanderung nach Amerika beim Gr: Amt beantragt hat, so glaubt die Gemeinde zu Userin, um der Armenkasse keine Lasten durch die Zurücklassung des alten Bröker aufzubürden, den L. Bröker von seiner Verpflichtung nicht entbinden zu können, und ersuchen Gr: Amt, falls es angeht, ihm den Auswanderungs­consens zu verweigern.

Userin den 6 Maij 1868.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe,
Mietzner, Karbe, Fh: Röwer, Fr: Schmidt, Peter, Gierloff, Wierth, Guhl, Röwer, Kleij.

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1868 bis 1869

Abschulß

 

Einnahme Beträgt293 Thlr. 18 ßl
Ausgabe für die Wietwe Rosenberg hieselbst 2 Thlr.
für die Wietwe Reinkehieselbst 1 Thlr.
Bestand pro Ostern 1869290 Thlr. 18 ßl

  

Userin den 11ten April

F Denkert.

Vorstehende Rechnung ist von uns Richtig befunden

Der Schulzenrath
Seegert Sulze   Röwer Schöffe   Denkert Schöffe

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen über­ein­stimmend erachtet in der Versamlung der Gemeinde­vertretung

Userin den 11 April 1869
Küster Röwer Mietzner Peter Gierloff Wierth Guhl J. Röwer Voß Klei Karbe Wierth Latendorff

 

 

Seite 30

Der Schulzenrath berief heute die Useriner Gemeinde zusammen, um aber­mals auf Wunsch des Einliegers L. Bröker über seine Aus­wan­derung nach Amerika sich zu besprechen.

Die Gemeinde gelang zu dem Beschluß den L. Bröker von seiner Ver­pflich­tung, seinem Vater zu entbinden, und erlaubt ihm die Aus­wan­derung unter nachstehenden Bedingungen:

1 Der Einlieger L Bröker hat sich in unserer Gegenwart mit dem gegenwärtig noch unbegebenen Karl Köhn in der Weise vereinbart, daß Letzerer den alten Bröker zu sich nimt und denselben so ver­pflegt, daß derselbe der Armenkaße nicht zu Last fällt.

2 Dafür empfängt Karl Köhn im Falle der Einliger L Bröker wegreiset das Getreide von den Ackerstücken

a       von dem Ackerstücke (mit Kartoffeln) zwischen den beiden Moosbrüchen

b       die Kartoffeln und Linsen auf der B[?]ilage

c        das Getreide vom Seekamp

d       die gelben Rüben auf dem Warbergstück

e       den letzten Heuschnitt im Moosbruch

f         den zurückgelaßenen 2 Heuschnitt von den Wiesen der übrigen Ackerstücken, im Fall Bröker ihn während seines Hierseins nicht noch selber vernutzt, und endlich 

Seite 31

a       empfängt C. Köhn bei Abreise des L. Bröker den sämmtlichen Acker welchen Letzterer bis daher besaß

Die Gemeinde ersucht in Folge dieser Vereinbarung das Groß­herzog­liche Amt, den Einlieger L Bröker, falls er darum bittet den Aus­wanderungs­consens zu ertheilen. Zur Beglaubigung und mehre­rem Sicherheit dieses unseres Beschlußes haben wir es für nöthig erachtet die beiden hier Betheiligten, nämlich den Einlg L Bröker und den pp Carl Köhn dieses Protokoll eigenhändig in unserer Gegenwart unter­schreiben zu lassen.

Userin den 26 Juli 1868.
L Bröker             K Köhn
Seegert Schulze   Röwer Schöffe   Denkert Schöffe
Mietzner Gierloff Guhl Peter Karbe Klei Röwer Küster

Der Georg Heinrich Ludwich. Reinke geboren den 16 October 1843 in Userin

Der Schulzenrath rief heute die Useriner Gemeinde zusammen um sich zu besprechen über den noch unfer Heurateten Heinrich Reinke es kam hierbei zur Sprache das dem Heinrich Reinke die Niederlassung von der Gemeinde Userin ertheilt wurde

Userin den 4 November 1868
Seegert Schulze röwer Schöffe Denkert Schöffe
Röwer Küster Mietzner Klai Latendorff Karbe Wierth Guhl Wierth Peter Gierloff

 

Seite 32

Durch das Ausscheiden zweier Gemeindevertreter aus der Mitte der Eigenthümer, nämlich des Eigenthümers Friedrich Röwer zum Schöffen ernannt und des weiland Karl Voß, hat sich zur Ersetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neüwahl vernothwendigt. Der Schulzenrath zum Behufe dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe nach Vorschrift zu beschaffen.

Es ergab sich daß der Eigenthümer Johan Röwer mit acht Stimmen gewählt wurde. von den übrigen Eigenthümern erhielte Stellmacher Schulz Schmidt Pankow und Johann Voss Jeder sechs Stimmen wo­rüber das Loos entscheidet, und es ergab sich, daß Johann Voss als Gemeinde­vertreter gewählt wurde.

Solches bringt der Schulzenrath, dem Großherzogl. Amte hiermit zur Anzeige.

Userin den 11 April 1869    der Schulzenrath.
Seegert Schulze   Röwer Schöffe   Denkert Schöffe

Seite 33

Der Schulzenrath berief heüte die Useriner Gemeindevertreter zusammen um sich zu besprechen über die Niederlassung des Frietz Frank aus Kl Trebow der sich das Haus seines Bruders No 17 in Userin gekauft. Die Gemeindevertreter kamen zu dem Beschluß dem p Frank die Niederlassung in Userin mit Ämtlicher Bewilligung zu ertheilen

Der Schulzenrath
Userin den 13 Juni 1869
Seegert Schulze   Röwer Schöffe   Denkert Schöffe

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1869 bis 1870

 

Außer ordentliche Unterstützungen19 Thlr. 36 ß
Summa19 Thlr. 36 ß
an die Wiettwe Rosenberg1 Thlr. 24 ß
dieselbe3 Thlr.
an die Wiettwe Hall 5 Thlr.
Beerdigungs Kosten der
verstorbenen Wietwe Lemberg4 Thlr. 12 ß
Einlieger Joh Voss 1 Thlr.
Rösing1 Thlr.
H Reinke2 Thlr.
Hagemann2 Thlr.
Summa19 Thlr. 36 ß.

Abschluß

 

Einname beträgt365 Thlr. 36 ß
Ausgabe sind  19 Thlr. 36 ß
Bestand pro Ostern 1869/70346 Thlr.

Userin den 30ten April 1870  

F Denkert

Seite 34

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden

Userin den 1ten Mai 1870
Der Schulzenrath
Seegert Schulze   Röwer   Denkert

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen überein­stimmend in der Versamlung der Gemeindevertretung.

Userin den 1ten Mai 1870
J Voss J Röwer Mietzner Gierloff Wierth Guhl Peter Klei Karbe

Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde wahren heute versammelt und sich zu besprechen über die Strafen der zurückgebliebenen Eigenthümern denen Versaumnisse der Dienst­leistungen beim Feuerlöschwesen

Die Gemeinde kamen zu dem beschluß einen geden mit 16 Schl Strafe zu belegen

Userin den 16 October 1870
Der Schulzenrath
Seegert Schulze Rower Denkert Mietzner Wierth Rower Latendorf Guhl Kleij Gierloff

Seite 35

Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heut versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Nieder­lassung des Schmiedegesell Kriestian Pankow in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Pankow die Niederlassung mit amtlicher Bewil­ligung zu ertheilen

Userin den 3 Juli 1870
Seegert Schulze  Roewer Mietzner Wierth. Roewer Latendorff Karbe Kleij Gierlof

Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heut versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des Arbeitsman Fr Rosenberg Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Rosenberg die Niederlassung mit amtlicher bewilligung zu ertheilen

Userin den 16 October 1870
Seegert Schulze Röwer Denkert. Klai Wierth.
Latendorf Peter J Röwer Mietzner Voss Wierth Gierloff Guhl.

Seite 36

Der Schulzenrath bringt heute die Gemeinde Vertreter zusammen um sich zu besprechen um die Niederlassung des Arbeitsman Bünger in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Bünger die Nieder­lassung mit ämtlicher bewilligung zu ertheilen.

Userin den 17 October 1870
Seegert Schulze Fr Denkert Röwer Klej Wierth
Latendorf Peter J Rower Mietzner J Voss Wierth Gierloff Guhl

Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des unbegebenen Fr Farnnow in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Farnnow die Niederlassung mit amtlicher bewilligung zu ertheilen

Userin den 17 October 1870
Seegert, Schulze. Fr Denkert. Roewer. Klej. Wierth.
Latendorf. Peter. J Rower. Mietzner. J Voss. Wierth. Gierloff Guhl. 

Seite 37

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1870/71

 

Außerordentliche Unterstützungen17 Thlr
Summa17 Thlr.
an die Wiettwe Rosenberg  2 Thlr.
dieselbe  2 Thlr.
an die Frau des zur Zeit im Felde
stehenden Grenadier Köhn  8 Thlr.
an den Einlieger Blankenburg  2 Thlr.
derselbe  2 Thlr.
derselbe  1 Thlr.
 Summa17 Thlr.

Abschluß

 

Einname beträgt421 Thlr. 36 ß
Ausgegeben sind  17 Thlr
Bestand pro Ostern 1870/71404 Thlr. 36 ß

Userin den 23ten April 1871.

F. Denkert.

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden.
Der Schulzenrath  Seegert Schulze Denkert  Userin 23ten April 1871

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen überein­stimmend erachtet in der Versamlung der Gemeindevertretung.

Userin den 23ten April 1871
F Schmidt J Voss F Peter Guhl J Roewer
Mietzner Gurlof Wierth J Wierth Karbe

 

Seite 38

Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt, der Zweck der Berathung betraf die Niederlassung des noch unbegebenen Maecker aus Grambow der das Mädchen Sovie Kohn in Userin Heürathet Die Gemeinde kamen zu dem beschuß dem p Maecker die Niederlassung unter der bedingung zu ertheilen das er  mit seinem Schwiegervater Kohn gemeinschaftlich eine Stube bei Eigen­thümer Henning wohnen will solches bericht der Schulzenrath Großherzogliches Amt.

Userin, den 8ten Oktober 1871
Seegert Schulze, Roewer, Kleij, C Latendorf,
Karbe, Mietzner, J Roewer.

Durch Ablauf von 6 Jahren der 4 Gemeindevertreter aus der Mitte der Eigenthümer hat sich zur Ersetetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neüwahl vernothwendigt Der Schulzenrath zum Behufe dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe nach Vorschrift zu beschaffen.

Es ergab sich daß der Eigenthümer F Schulz mit 15 Stimmen und der Eigenthümer F Meltz mit 14 Stimmen und der Eigenthümer (?) Roewer mit 11 Stimmen und der Eigenthümer J Voss mit 7 Stimmen gewählt wurden. Solches bericht der Schulzenrath dem Großherzog­lichen Amte hiermit zur Anzeige.

Userin den 21 April 1872                                  Der Schulzenrath
Seegert Schulze   Röwer Schöffe   F Denkert. Schöffe

Seite 39

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1871/72

Ausgabe

Regelmäßige Unterstützungen

Außerordentliche Unterstützungen                                 12 Thlr.

                                                                                 Summa  12 Thlr.

 

An den Eigenthümer Gierlof                                                 3 Thlr.
An die Wittwe Rosenberg                                                     1 Thlr.
für den Arbeitsmann Blankenburg                                      6 Thlr.
An den Arbeitsmann Mäcker                                               2 Thlr.

                                                                                 Summa  12 Thlr.

 

Abschluß

Einnahme beträgt                                                     484 Thlr. 42 ß
Ausgaben sind                                                                       12 Thlr.

Bestand pro Ostern 1870/71                                   472 Thlr 42 ß

Userin den 20te April 1872                                                              
                                F. Denkert

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden

Userin den 21te April 1872
         
der Schulzenrath
Seegert. Röwer  F  Denkert

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der Versamlung der
Gemeinde vertretung.

Userin, den 21 April 1872

Wiert  Gierlof  Wierth  Peter Guhl  Roewer  Mietzner
Klei  Karbe  Latendorf  Voß

Seite 40

Nach Aufforderung Großhertzogliches Amt berief der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen der Zweck der Berathung betraf der Niederlasssung des Johann Freiheit in Userin die Gemeinde kamen zudem Beschluß den p. Freiheit die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zuertheilen.

Userin den 19te Januar 1873
     
der Schulzenrath
Seegert. Schulze. Latendorf. Schöffe. J. Voß.
J Roewer. Schultz. H. Roewer. Wierth.
Mietzner. Voß. Karbe.

Nach Aufforderung Großherzoglichen Amte berief der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen und sich zubesprechen für den Fall den Einliger Lartz der Aufbau einer Häuslerei gestattet so wurde die Gemeinde ihm seinen Pachtacker mit amtlicher Bewilligung lebensleglig überlassen solches berigt der Schulzenrath dem hohen Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige.

                                  Der Schulzenrath
Userin den 18te Mai 1873
Seegert Schulze  Latendorf  Denkert H.  Roewer
J. Roewer  Mietzner  Wierth  Klai  Schultz
Meltz  J. Voß  Karbe

 

Seite 41

Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1872/73

                      Ausgabe

Regelmäßige Unterstützungen keine

Außerordentliche Unterstützungen                                 32 Thlr.
                                                                                          Summa  32

                1 An den Arbeitsmann Einliger J. Kählke               4
                2 An den Arbeitsmann Einliger C. Röfing              4
                3 An den Arbeitsmann Einliger C. Reinke            16
                4 An den Arbeitsmann Einliger C. Köhn                 6
                5 An den Arbeitsmann Einliger Joh. Voß               2         
                                                                         Summa                  32.

Abschluß

Einnahme beträgt                                     545   30 ß
Ausgabe sind                                             32                                                                                                         
Bestand pro Ostern 1872/73                 513   30 schl
                      Userin den 4te Mai 1873

                                                                   F. Denkert

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden                
                                      Userin den 4te Mai 1873
                                      der Schulzenrath
                                      Seegert Schulze  C. Latendorf Schöffe  Denkert

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen
über einstimmend erachtet in der Versamlung der Gemeindevertretung

                        Userin den 4ten Mai 1873
                        Karbe  Mietzner  H. Rower  J. Voß  Joh. Rower
                                      Schultz  Meltz

Seite 42

Der Schulzenrath berief die Gemeinde Vertreter zusammen um über die Obdaglosigkeit des Einliegers Lehmberg zuberathen

Zur Disposition standen zwei Wohnungen nämlich des Eigenthümers Roloff und des Erbpächter Meinke beide Wohnungen wurden vom Schulzenrath und in gegenward des Amtsreither Maier besichtigt und so ergab sich den das die Wohnstube des Ersteren wohl für eine einzelne Wittwe nicht aber für die Familie Lehmberg reümlich genug sei und die Stube des Erbpächter Meinke auch nicht Wohnhaft eingerichtet sei.

So wurde beschloßen den Einlieger Lehmberg in die Stube des Eigenthümer Farnow einstweilen wieder eingelegt.

solches berigt der Shulzenrath dem hohen Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige

der Schulzenrath
Userin                                                                                                  

den 12 Juni 1873                                                     Seegert Shulze
                                                                            Denkert  Latendorf

Klei  Karbe  Wierth  Miethner  Schultz  Voß
J. Roewer  H Roewer

 

Seite 43

Zur Vertheilung der Baumaterialien fuhren zum Bau eines neuen Spritzenhauses hierselbst. hat der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen berufen. und sind die Fuhren wie folgt vertheilt

Es fahren

der Mühlenbesitzer Schmidt und der Erbpächter Behrends in Buchenhorst jeder

1158 Stück kl Mauersteine

485 Stück kl Dachsteine

4 Stück kl Hohlsteine

19 Stück kl Falzsteine

1/4 Kb M Mauersteinbruch

Ferner von den sieben Bauern jeder

772 Stück kl Mauersteine

322 6/7 Stück kl Dachsteine

2 3/7 Stück kl Hohlsteine

12 3/7 Stück kl Falzsteine

5/24 Kb M Mauersteinbruch

Die Ausfuhr der

12 Stück drei zolligen Drains hat der Schulze Seegert separat für sich allein zu fahren übernommen.

Userin den 15 Dezember 1873
                 
der Schulzenrath
Seegert Schulze  Latendorf  Denkert

Seite 44

Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt der Zweck der Beratung betraf der Niederlassung des Weber Johan. Fünfstück aus Wrechen jetzt wohnhaft in Userin die Gemeinde kamen zu beschluß dem Weber Fünfstück die Niederlassung in Userin mit ämtlicher Bewilligung zu ertheilen.

der Schulzenrath
Userin
den 17 März 1874                                                
Seegert Schulze
                                                                                        C. Latendorf
Voß ju. Kleij. H Roewer. Joh. Roewer.
Mietzner. Wierth. Schultz. Karbe.

Nachdem der Eigenthümer F. Röwer als Schöffe ausgeschieden so ist der Bauer Latendorf an dessen Stelle wiederum als erster Schöffe vom Großherzoglichen Amte ernannt worden.

 

Userin den
1 October                                                                              
Seegert
      1872                                                                                  Schulze

Seite 45

Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
                                                                                   pro Ostern 1873/74

2 Ausgabe

Tit. 1 Regelmäßige Unterstützungen, keine

Tit. 2 Außerordentliche Unterstützungen                           4 Thlr

                                                                                                 Summa

1 An den Arbeitsmann Valeri zu
           
Neustrelitz                                                                     4 Thlr

                                                                                                 Summa

3 Abschluß

Einnahme beträgt                                                      586 Thlr 42 ß

Ausgaben sind                                                                  4Thlr        

Bestand pro Ostern 1873/74                                   582 Thlr 42 ß

Userin den 20ten April 1874
                                                                                         
Fr. Denkert

Vorstehende Rechnung von uns richtig befunden

Userin den 20te April 1874
der Schulzenrath.
Seegert Schulze 
C. Latendorf  Fr. Denckert

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüsse übereinstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung

                                                           Userin den 20ten April 1874 Fr. Behrends  T. Schmidt  Wierth  Voß  Kleij Mietzner  J Roewer  Melz  Karbe  Voß  H Roewer                                                                                                                                                                                                                 Schultz

Seite 46

In der Stadtgefundenen Versamlung des Schulzenrathes und der Gemeindevertreter ist beschlossen worden

für jede Reise wenn die Spritzen das Feuer erreichen
wird gezahlt                                                                             
1 Thlr

desgleichen wenn die Spritzen das Feüer
nicht erreichen                                                                          
24 ß

Ferner für das jedes malige Reinigen
der Spritze                                                                                  
16 ß

 

Zu Spritzenmeister sind erwählt der Schneidermeister Pankow und der Schumacher Roewer.

Übernimmt nur einer der beiden Spritzenmeister eine Fahrt so erhält er den oben genannten Betrag allein

 

                                    Der Schulzenrath  Seegert Schultz
Latendorf  Denckert  Kleij  Karbe Schultz
Meltz  J. Roewer. H. Roewer.

 

Userin 4 Oktober 1874

Seite 47

An
das Großherzogliche Amt
                                 in
                                    Strelitz

Zu Vertheilung der Baumaterialen
-fuhren zum Bau eines neuen Brunnens
zur Küsterei in Userin; hat der
Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen
berufen, und sind die Fuhren wie
                                 folgt vertheilt.
        Es fahren:
der Mühlenbesitzer Schmidt und der
Erbpächter Behrends Buchenhorst je
               577 1/2 Kielsteine
                 33 kl Mauersteine
                   1 Pumpenbaum
                   8 Hektoliter Kalk
Ferner von den sieben Bauern je
               386 Kielsteine
                 23 kl Mauersteine
                   4 Geschlinghölzer
                      Planken zu Kist
                      Dammsteine
                   1 Tonne Cement
                   9 Kbm sharfen Sand

                                                    Ferner

Seite 48

Ferner Es fahren auch die drei
Büdner, Erbkrüger Denkert Erbschmidt
Panckow und der Handelsmann Melz
zusammen.
         385 Kielsteine
           22 kl Mauersteine

                             Der Schulzenrath.

 

Userin d 5 October 1874    


Userin 11/4 - 1875

Der Schulzenrath und die anwesenden
Vertreter der Gemeinde waren
heute versammelt der Zweck der
beratung betraf der Niederlassung
der Arbeitsmann Wolter aus Tessin
seid ein Jahr in Userin mit der Tochter
der Wittwe Key verheiratet

Die Gemeinde kam zu den
Beschluß den p Wolter die
Niederlassung in Uhserin mit
amtlicher bewilligung zu ertheilen

                                 der Schulzenrath.

Seegert Schulze  Denkert Schöffe  Latendorf Schöffe.
Latendorf . Schöffe.  Karbe  Melz . Kley 
Mietzner.  Wierth. Schulz.  Voß.  H Roewer.

 

 

Seite 49

Der Schulzenrath und die anwesenden
Vertreter der Gemeind waren heute versam-
melt Der Zweck der berathung betraf
der Niederlaßung der bis jetz noch unbegebenen
Carl Randow aus Boeck der willens ist
die Tochter des Einliger Guhl in Userin
heirathet und mit die Ältern zusammen
wohnen und lebens lenglich ernährt und
verpflegt. Somit wurde beschloßen den p
Randow mit amtlicher Bewilligung die
Niederlaßung in Userin zuertheilen
                                 der Schulzenrath

Seegert Schulze
Latendorf  Klej  Meltz
Roewer  J. Voß  Mietzner  Karbe 
J. Voß Schultz

Userin den 25st. October 1874

Seite 50

Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
                                     pro Ostern 1874/75

Ausgabe

Tit 1 Regelmässige Unterstützungen

Tit 2 Außerordentliche Unterstützungen
                                                15. Mark 5.Pf

   An den alten Bröker    7 M 55 Pf
   An die Wittwe Bunge    1 M 50 Pf
   An den Einliger J Käehlk    6 M
                                  Summa 15 M 5 Pf

3. Abschluß
Einnahme beträgt    1965 M 1 Pf
Ausgaben sind          15 M 5 Pf
Bestand pro Ostern 1874/75    1949 M 96 Pf

Userin den 10te April 1875    F. Denckert.

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin den 18te April 1875
           der Schulzenrath
Seegert Schulze  F. Denckert  C. Latendorf

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen
Beschlüßen übereinstimmend erachtet in der Ver-
sammlung der Gemeindevertretung.
Userin d 10te April 1875. Karbe  Melz  Kleij  Mietzner

Seite 51

Zwecks Berathung zur Deckung des Restes
der Baukosten vom Bau des hiesigen Spritzenhauses
hat der Schulzenrath am 9 d M die Gemeinde-
vertreter zusammen berufen und gemeinschaftlich
mit demselben beschloßen das obige allgemeine Beiträge
aufgebracht werden soll: Und zwar
soll zahlen

6 Bauern        a 6 M
Erbpächter Meinke      6 M
Mühlenbesitzer Schmidt      9 M
derselbe 2 Taglöner     a 1 M 50
Erbpächter Behrends      9 M
derselbe 2 Taglöner    a 1 M 50
25 Eigenthümer        a 3 M
30 Einwohner        a 1 M 50
6 Wittwen        a     72

Userin den 24 August 1875
und ist dieser Beschluß im Dorfbuche ein-
getragen worden

        Der Schulzenrath
        Seegert Schulze  Denckert Schöffe  
Latendorf Schöffe Kleij  Mietzner  Karbe  Wierth

Seite 52

Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
                    pro Ostern 1875/1876

Ausgabe
TI  Regelmäßige Unterstützungen
TII 2 Außerordentliche Unterstützungen    
                            98 M 50 Pf

1 Dem Einlieger Joh. Kählke    42 M
2 desgleichen Tr Segert        15 M
3 desgleichen Wittwee Rosenberg    18 M
4 Altentheiler Bröker        10 M
5 Wittwee Runge             1 M 50 Pf
6 dem Armencassen Berchner    12 M
                          Summa 98 M 50 Pf

Abschluß
Einnahme beträgt 2167 M 84 Pf
Ausgaben sind 98 M 50 Pf

Bestand pro Ostern 1875/76 2069 M 34 Pf

Userin d 30 te April 1876    
          Der Schulzenrath
                        Fr. Denckert

Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
           Userin d 30 April 1876
Segert. Schulze                Fr. Denckert

Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen
Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der
Versammlung der Gemeindevertretung
Userin d 30 April 1876
Mietzner  Kley  Latendorf  Karbe  Wierth  Bening  
Schulz  F. Melz  H Roewer  J. Roewer  Voß

Seite 53

Durch ablauf von 6 Jahren der 2 Gemeinde-
vertreter aus der Mitte der Eigenthümer hat sich zur
Ersetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neuwahl
vernothwendigt der Schulzenrath zum Behufe
dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe
nach Vorschrift zubeschlossen. Es ergabsich
das der Eigenthümer Schmidt Pankow mit 13 Stimmen
und der Eigenthümer Karl Kählcke mit 16 Stimmen
gewählt wurden Solches bericht der Schulzenrath
den Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige

Userin 28 Mai 1876    der Schulzenrath
Seegert  Schulze  Latendorf Schöffe  Denckert Schöffe

Fortsetzung folgt...

Amt Neustrelitz-Land | Gemeinde Userin | Marienstraße 5 | 17235 Neustrelitz | Tel.: (0 39 81) 45 75-0 | info@userin.de

Ortsteile: Userin | Groß Quassow | Zwenzow | Voßwinkel | Useriner Mühle | Lindenberg
Seen:
Useriner See | Woblitzsee | Großer Labussee - & - Berge: Bauernberg (86,5m) | Glockenberg (78,7m)