Woblitz See
Höhe Voßwinkel - Blick Richtung Wesenberg
Voßwinkel
Blick auf die Einfahrt Flößerkanal ...
Voßwinkel
Useriner See
Userin - Breesenwiesen
Ausblick in Richtung Groß Quassow ...
Unser Babywald / Streuobstwiese ...
... geschafft: die Bäume sind gepflanzt !
Unser Babywald / Streuobstwiese ...
... die Zuwegung zum alten Park wird geschaffen !
Sonnenuntergang Useriner See
Nebelschwaden
Straße zwischen Userin und Useriner Mühle
Groß Quassow
Einfahrt in die Havel von der Woblitz ...
Groß Quassow
Groß Quassow
Blick auf den Teerofen-Teil
Feuerwehr bei Nacht ...
... zum Sternmarsch 2017- 20 Jahre Jugendfeuerwehr Userin
Der vorliegende Chronikteil zeigt den Inhalt des "Dorfsbuch für die Gemeinde Userin 1865 - 1947" einmal als Original und jeweils daneben die Übertragung des Textes aus der Kurrentschrift bzw. später aus dem Sütterlin.
Bei der Übertragung wurden die vielen Fehler aus dem Original weitgehend übernommen.
Folgende Erklärungen sollen beim Verstehen des Textes helfen:
[_]R. | Quadratrute (Flächenmaß). 1 Quadratrute=14.1846 m² (Preußen ab 16. Mai 1816) |
Thlr. | Talerzeichen in Word nicht verfügbar., 1 (Reichs-)Thaler = 48 ßl (Schilling) |
d. Js., d. J. | dieses Jahres |
regiminell | obrigkeitlich |
Johannis | 24.6. |
Pertinenz | Teil eines Landgutes, auch Nebengut |
unbegeben | unverheiratet |
₰ | Pfennigsymbol (Mark und Pfennig ab 1874/75 im Dorfbuch) |
Die mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 im Deutschen Reich als Währung eingeführte Goldmark erhielt mit dem zweiten Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 als dezimale Einteilung den Pfennig mit. Diese Einteilung war bis zur Euro-Einführung die kleinste Währungseinheit der jeweiligen Mark-Währungen in Deutschland.
Ortsstatut
in Gemäßheit der vorangehefteten Verordnungen vom 2 August 1864 entworfen.
Zur Gemeinde Userin gehören:
die sechs Bauern daselbst,
ein Erbpächter einer Bauerstelle,
24 Hauseigenthümer (incl. Krüger),
ein Küster,
der Besitzer der Useriner Mühle
der Besitzer der Erbpachtstelle Buchenhorst.
Den Vorstand der Gemeinde bildet der Schulzenrath, der aus dem Schulzen und zwei, das erste Mal vom Amte zu ernennenden Schöffen besteht. Dieser verwaltet die Gemeindeangelegenheiten unter Aufsicht des Amts insoweit selbstständig, als er nicht durch besondere Bestimmungen des § 6 der Gemeindeordnung an Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden ist. Diese Gemeindevertretung besteht neben den Mitgliedern des Schulzenraths aus den Bauern, dem Erbpächter der Bauerstelle, dem Besitzer der Useriner Mühle, dem Besitzer der Erbpachtstelle Buchenhorst und sechs Deputirten der 24 Hauseigenthümer, welche diese in einer
vom Schulzenrath geleiteten Versammlung zu wählen haben. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung führt bei vorkommenden Abstimmungen eine Stimme, bei Stimmengleichheit wird die Stimme des Schulzen doppelt gezählt.
Der Prediger der zweiten Pfarre in Strelitz, wohin Userin eingepfarrt, sowie der Küster in Userin sind zur Theilnahme an den Gemeindeversammlungen und zur Abgabe ihrer Stimme berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Die Einführung der obengedachten Verordnungen geschieht zu Ostern 1865. Vierzehn Tage nach Ostern jeden Jahres und dann so oft es erforderlich ist, hat der Schulzenrath die Armensteuer nach der vom Amte in Gemäßheit des § 4 der Armenordnung festzustellenden Liste der Contribuenten zu erheben und soll darauf sofort der Landesherrlich zugesicherte Zuschuß zur Ortsarmencasse ausgezahlt werden.
Confirmiert durch Rescript Großherzoglicher Landes-Regierung vom 16 August 1865.
Grundstücke, Rechte und Pflichten der Gemeinde
1. Die Spanndienste zu den geistlichen Gebäuden in Userin, sowie zu den Pfarrhäusern und dem Pfarrwittwenhause in Strelitz werden nach der Zahl der Pferde repartirt. Der Erbpächter der früheren Melzschen Bauerstelle in Userin läßt diese Stelle von Lindenberg aus bewirthschaften und hat contractlich die Fuhren, gleich einem Useriner Bauern zu leisten. Rücksichtlich der, der Useriner Mühle und der Erbpachtstelle Buchenhorst obliegenden Fuhren normiert die contractliche Bestimmung, daß bei Fuhren zu den geistlichen Gebäuden in Userin selbst nur die zur Ackerbestellung zu haltenden Pferde in Anrechnung kommen. Wie viel Pferde als zur Ackerbestellung erforderlich gerechnet werden sollen, bleibt der amtlichen Bestimmung vorbehalten.
Handdienste sind zu geistlichen Bauten, wenigstens seit einer Reihe von Jahren nicht gefordert oder geleistet, mit Ausnahme der Arbeit bei Reparatur der alten Kirchhofsbewährung im Dorfe, wozu die Bohlen vom Großherzoglichen Cammer- und Forst-Collegio
geliefert werden. Da jedoch nach älteren Nachrichten früher dergleichen Handdienste herkömlich gewesen, so bleiben alle Ansprüche dieserhalb vorbehalten.
Der Küster Röwer in Userin erwähnt: daß die Bauern herkömlich verpflichtet seien, die Kirche, wenn der Pastor predige, auszufegen und abzustäuben, daß sie ferner den Glockenstrang an der Kirchenglocke zu liefern hätten, auch die ganze Gemeinde die Todtenbahre anzuschaffen und zu erhalten verpflichtet sei.
2. Zur Besoldung der Nachtwächter haben bisher gegeben:
die Wittwen je | 7 ßl. |
die Einlieger und Küster je | 14 ßl. |
die Eigenthümer je | 28 ßl. |
die Bauern und der Besitzer der Erbpachtstelle je | 1 Thlr. 8 ßl. |
Nach diesem Verhältnisse soll auch künftig das Nachtwächterlohn erhoben werden. Die Useriner Mühle und Buchenhorst haben selbstverständlich hierzu nichts beizutragen.
3. Das Schulholz haben die Bauern und der Besitzer der Erbpachtstelle gemeinschaftlich anzufahren.
4. Die Beförderung amtlicher Currenden geschieht durch die Eigenthümer.
5. Bei der Wegebesserung haben die Eigenthümer
Handdienste geleistet und zwar nur beim Aufladen von Erde. Insoweit die Ländereien der Useriner Mühle an die Landsstraße grenzen, hat der Besitzer der Mühle die nöthige Besserung allein beschafft.
Bei starken Schneefällen haben die Eigenthümer und einige Male die Einlieger beim Schaufeln geholfen.
6. Bei dem Transport von Arrestaten usw. ist es Herkommens gewesen, daß wenn dazu Fuhren erforderlich, diese von den Bauern gestellt, Begleitleistungen und Bewachungen aber von den Eigenthümern geleistet sind.
Da der § 3, 6 der Gemeindeordnung solche Hülfeleistungen als zu Gemeindediensten gehörig bezeichnet, so leidet es keinen Zweifel, daß auch die Einlieger dazu verpflichtet sind.
Werden dergleichen Fälle in Useriner Mühle oder in Buchenhorst erforderlich, so haben der Mühlenbesitzer und der Erbpächter selbst dafür zu sorgen.
7. Die Versammlungen der Gemeinde finden in der Wohnung des Schulzen statt und geschiehet die Einladung durch eine schriftliche Anfrage.
8. Nach § 11 der Armenordnung sollen diejenigen regelmäßigen Unterstützungen, welche einzelnen Personen aus der Amtsarmencasse bewilligt, in vierteljährlichen
Raten postnumerando ausgezahlt werden.
9. Schließlich wird bemerkt, daß rücksichtlich der im § 11 der Armenordnung in Aussicht gestellten Verpachtung des Kartoffelnackers der Einlieger der kleinen Eigenthümer an die Gemeinde mit der Verpflichtung zur Afterverpachtung an die Einlieger weitere Bestimmung des Großherzoglichen Cammer- und Forst-Collegii zu erwarten ist.
Zusammengestellt nach der amtlichen Verhandlung vom 20 Februar 1865
Armensteuer
für die Gemeinde Userin mit Mühle und Buchenhorst
|
| Thlr. | ßl |
6 | Bauern à 2 Thlr. | 12 | - |
1 | Erbpächter | 1 | 24 |
| Krüger Denkert | 2 | - |
| Schmidt Pankow (cfr: Pankow, Vermerk v. 31/1 70) | 1 | - |
| Küster Röwer | - | 32 |
| Eigentümer, Rademacher Schulz | - | 40 |
| Eigentümer, Weber Lewerenz | - | 40 |
| Einlieger, Schneiderwittwe Rieck | - | 16 |
20 | Eigenthümer à 32 ßl | 13 | 16 |
26 | Einlieger à 12 ßl | 6 | 24 |
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| Mühlenbesitzer Schmidt, Useriner Mühle: |
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| als Mehl-, Oel- und Schneidemüller | 6 | - |
| vom Acker | 1 | - |
2 | Einlieger à 12 ßl | - | 24 |
| Erbpächter Kirchstein - Buchenhorst | 1 | 24 |
1 | Einlieger | - | 12 |
| Summa | 48 | 12 |
Für den Schmied Pankow ist die Armensteuer auf 2 Thlr. festgesetzt, da derselbe über 2000 R Acker besitzt.
Neustrelitz, den 31 Januar 1870
Großherzogl. Amt
Nachdem nach Ausweis des in Abschrift anliegenden Rescriptes Großherzoglicher Landesregierung an das Großherzogliche Kammer- und Forst Collegium vom 1. Mai d. Js. die Abtrennung der früheren Erbpachtstelle Buchenhorst von der Gemeinde Userin und vom Amte Strelitz und die Zulegung derselben an die Ortschaft Kl. Quassow und an das Amt Mirow von Johannis 1884 ab genehmigt ist, u. nachdem bestimmt ist, daß es bis Johannis 1886 im Uebrigen bei dem bisherigen Herkommen zu bewenden und der Pächter Reinhold in Kl. Quassow, die Fuhren des Schulholzes, die Baufuhren zur Kirche, Küstnerei und Kirchhofsbewährung, sowie die Reparatur- und Unterhaltungskosten der Useriner Spritze, sowie solche Lasten nach dem Ortsstatut der Erbpachtstelle Buchenhorst obgelegen, zu übernehmen habe, modificirt sich das regiminell bestätigte Ortsstatut durchweg in der Weise, daß statt des Besitzers der Erbpachtstelle Buchenhorst bis Johannis 1886 der Pächter von Kl. Quassow zu setzen ist. Armengeld und Standesamtsgebühr
wird von Johannis 1884 ab nicht mehr von Buchenhorst an die Useriner Gemeinde gezahlt. Zu Johannis 1886, von welchem Zeitpunkt ab eine anderweitige Regelung stattzufinden hat, wird das Weitere im Dorfbuch vermerkt werden.
Amt Strelitz, den 13. August 1884
Großherzogliches Amt
GJacobi (?)
Als das Großherzogl. Kammer- u. Forst Collegium im Jahre 1880 die bisherige Erbpachtstelle Buchenhorst käuflich erworben u. dem Pächter Reinhold zu Kl. Quassow mit verpachtet hatte, erschien es, wie von dem Großherzogl. Amte Mirow beantragt wurde, zweckmäßig, die Ortschaft Buchenhorst mit dem dazugehörigen, verpachteten Areal dem Mirower Amtsbezirke, zu welchem auch die Meierei Kl. Quassow gehört, hinzuzulegen.
Auf Allerhöchsten Befehl wurde der Kammerrath, Kammerherr von Oertzen hieselbst beauftragt, diese Angelegenheit mit dem Großherzoglichen Kammer- und Forst- Collegio, dem Großherzogl. Konsistorio u. den Großherzogl. Aemtern Strelitz und Mirow unter Vorbehalt Allerhöchster Ratification zu regeln. Nachdem
die eingeleiteten commissarischen Verhandlungen nunmehr zum befriedigenden Abschlusse gekommen sind, haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog dieselben, wie sie von dem Commissarius mit dem abschriftlich anliegenden Berichte vom 31. Maerz d. J. vorgelegt worden sind, Allerhöchst zu genehmigen u. zu bestimmen geruht, daß die bisherige Erbpachtstelle Buchenhorst mit seinem gesammten Areal von Johannis 1884 ab von dem Bezirke des Großherzogl. Amtes Strelitz getrennt und dem Bezirke des Großh. Amtes Mirow hinzugelegt wird.
Zugleich ist Allerhöchst weiter auf Grund der commissarischen Verhandlungen und des abschriftlich hieneben angeschlossenen Rescriptes des Großh. Consistorii an den Consistorialrath Langbein vom 14. November d. J. verfügt worden.
1, daß zu demselben Zeitpunkte Buchenhorst aus dem bisherigen Kirchen- u. Schulverbande mit Userin ausscheidet u. in Betreff der Kirche u. Schule mit der Meierei Kl. Quassow vereinigt wird. Wie demnach Buchenhorst als Pertinenz der Meierei Kl. Quassow mit dieser fortan zur Kirche und Schule in Wesenberg gehört, so daß insbesondere auch den Einwohnern von Buchenhorst in der dortigen Kirche ein eigener Platz anzuweisen, beziehungsweise die Mitbenutzung der den Einwohnern von Kl. Quassow angewiesenen Stühle zu gestatten ist,
so ist andererseits der Pächter zu Kl. Quassow, wie solches bereits in dem neuen, Johannis d. J. beginnenden Pachtcontracte geschehen ist, zu verpflichten, der ersten Pfarre in Strelitz jährlich einen Scheffel, gleich 83 (drei und achtzig) Pfund, Roggen, welchen dieselbe bisher von Buchenhorst erhielt, zu liefern und dem gegenwärtigen Pastor, Kirchenrath Gilbner in Strelitz, so lange er im Amte ist, eine jährliche Vergütigung von 3 – drei – M. zu zahlen, wogegen die anderweitige Regulirung des baaren Einkommens des Küsters und Schulmeister Roewer zu Userin vorbehalten bleibt.
2. Ebenso scheidet Buchenhorst zu dem bezeichneten Zeitpunkte aus der in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 2. August 1864 eingerichteten Gemeinde Userin aus und tritt in die gemäß derselben Verordnung zu begründende Gemeinde Kl. Quassow ein. Zur Ordnung dieser Verhältnisse ist Allerhöchst bestimmt worden, daß diejenigen Leistungen, welche in dem abschriftlich anliegenden Protocolle des Großherzoglichen Amtes Strelitz vom 22. Jan. d. J. näher angegeben sind, für Buchenhorst der Gemeinde Userin gegenüber alsdann im Uebrigen ohne Weiteres in Wegfall kommen, dagegen was die sub 1 resp. 5 daselbst bezeichneten Gemeindefuhren u. Unterhaltungskosten der Useriner Spritze betrifft, es einstweilen bis
Johannis 1886 bei der von dem Pächter Reinhold zu Kl. Quassow laut des abschriftlich angeschlossenen Protocolles des Großherzoglichen Amtes Mirow vom 13. Maerz d. J. in dieser Beziehung übernommenen Verpflichtung der Gemeinde Userin gegenüber das Bewenden behält, von da an aber diese Leistungen bei Erneuerung des Pachtcontracts über die Useriner Bauerhufen den dortigen Bauern aufzuerlegen sind.
Das Großherzogliche Kammer- u. Forst-Collegium hat hiernach die zu seinem Ressort stehenden Verfügungen zu erlassen.
Dem Großherzogl. Consistorio, sowie den Großherzogl. Aemtern Strelitz u. Mirow ist Abschrift dieses Rescriptes zur Nachachtung, beziehungsweise den beiden letzteren mit der Aufgabe zugefertigt, den Gemeinden Userin resp. Kl. Quassow das Behufige zu eröffnen.
Im Uebrigen wird auf die heutige Bekanntmachung im Officiellen Anzeiger verwiesen.
Neustrelitz, 1. Mai 1884
Großh. Mecklenb. Landesregierung
(gez.) F. v. Dewitz
An
Das Großherzogl. Kammer
u. Forst-Collegium
hieselbst
Der Schulzenrath und der anwesende Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des bis jetzt noch unbegebenen Christian Friedrich Theodor Wolf, geboren am 27 Septbr. 1833 in Userin, (militair frei) in der Voraussetzung daß er die Tochter des Einliegers Wittwe Guhl hierselbst heirathet und mit die Wittwe zusammen wohne und verpflegt, auch will die Wittwe Guhl dem jungen Manne ihren Acker abtreten. Somit wurde schließlich beschlossen dem p: Wolf mit amtlicher Bewilligung der Niederlassung zu ertheilen.
Userin, d: 22 October 1865.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Gierloff, Guhl, Wierth, Peter, Röwer, soll XXX heißen – K: Voß
Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertreter zusammen, um über die Obdachlosigkeit des Einliegers Kulow zu berathen.
Es hatten sich alle Vertreter der Dorfgemeinde eingefunden bis auf Herrn Heinke, welcher sich durch Krankheit entschuldigen ließ.
Zur Disposition standen zwei Wohnungen, die des Eigenthümers Roloff und die des Eigenthümers Peter. Letzere eine neue angelegte Stube. Beide Wohnungen wurden von dem Schulzenrath und die anwesenden Vertretern besichtig, und so ergab sich denn, daß die Wohnstube des Ersteren wohl für eine einzelne Wittwe, nicht aber für die Familie des Einliegers Kulow räumlich genug sei.
Somit wurde schließlich beschlossen, dem Einlieger Kulow die Genehmigung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen, die Wohnung des Eigenthümers Peter bis auf weiteres zu beziehen.
Userin, d: 29 October 1865.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Röwer . Küster, Mietzner, C. Voß, Karbe, Gierloff, Guhl, Peter, Röwer, Wierth, Fr: Schmidt, L. Kirchstein.
Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen Johann Röwer.
Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde ertheilten ihm mit amtlicher Bewilligung die nachgesuchte Niederlassung unter der Bedingung, daß sein Vater, der Eigenthümer Röwer hieselbst ihm Zeit seines Lebens den nöthigen Acker nebst Gemüsegärten und Wohnung überläßt, wozu der Vater sich in Gegenwart der Versammlung verpflichtet und eigenhändig dieserhalb mit unterschrieben hat.
Userin den 29 October 1865. Friedrich Röwer.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe,
Röwer . Küster, Mietzner, C: Voß, Karbe, Gierloff, Guhl, Peter, Röwer, Wierth, Fr: Schmidt, L. Kirchstein.
Der Schulzenrath und der Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf den Bau des Eigenthümers Latendorf und den der verehelichte Seegert geb: Latendorf, welche ihre Wohnung zu vergrößern und neue Wohnungen anzulegen beabsichtigen, und die Zustimmung der Gemeinde beantragten.
Beide Baustellen wurden von dem Schulzenrath und den anwesenden Vertretern besichtig. So ergab sich denn, daß die Baustelle des Eigenthümers Latendorf und dessen Scheune nur ein Schwischenraum von 5 Fuß hat. Demselben wurde eröffnet, daß nach jetziger Bauart die Bedachung des neuen Anbaus mit Ziegeln bedeckt werden müssen.
Derselbe, sowie die verehelichte Seegert geborne Latendorf erklärten, daß sie auch das Rohrdach vom alten Hause abnehmen und mit Ziegelsteinen decken wollen. Somit wurde schließlich beschlossen zum Anbau die Genehmigung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.
Userin d 25 Februar 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe,
Röwer . Küster, Karbe, Mietzner, Röwer, Wierth, Gierloff, Guhl, C. Voß.
Als am 18 Februar d. Js: Abends 7½ Uhr auf einmal der Schreckensruf: Feuer! Feuer! erschallte stand bereits der Scheune des Eigenthümers Peter in Flammen. Es blieb nicht bei der einen Scheune. Der benachbarte Scheune der verehelichte Henning geb: Bruhn entzündet sich, von da verbreitete die Flamme sich weiter zur Scheune der verehelichte Zell geb: Pape und Trotz der angestrengtesten Arbeit, lagen in weniger als einer Stunde, drei Scheunen mit Zubehör in Asche.
Userin d: 26 Februar 1866.
J. Wierth. Schulz.
Der amtliche ertheilte Niederlassungsschein vom 26 April 1866 für dem künftigen Bauern Johann Carl Theodor Kleij in Userin, geboren am 6 August 1842.
J. Wierth . Schulze.
Berechnung der Ortsarmencasse in Userin von Ostern 1865 bis 1866.
Abschluß.
Einnahme beträgt | 71 Thlr. 18 ßl. |
Ausgabe keine | |
Bestand pr: Ostern 1866 | 71 Thlr. 18 ßl. |
Userin den 3 April 1866.
Fr: Denckert.
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden.
Userin d: 8 April 1866
Der Schulzenrath
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Zur Refision vorgelegt und mit der bezüglichen Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung.
Mietzner, Voß, Wierth, Gierloff, Peter, Guhl, Röwer, Karbe.
Der Schulzenrath und die anwesende Vertreter der Gemeinde waren heute versammelt. Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des Schneidergesellen Moritz Rieck welcher sich bereits sechs Jahren bei seiner Mutter der Schneiderwittwe Rieck hierselbst um das Profision vortzusetzen aufgehalten; er will auch
mit seiner altersschwachen Mutter zusammenwohnen und ihr verpflegen, auch will die Mutter dem Sohn ihren Acker abtreten. Somit wurde schließlich beschlossen dem p: Rieck die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.
Userin d: 7 October 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe.
Gierloff, Guhl, Peter, Kleij, Karbe, Mietzner, Röwer, Fr: Schmidt
Der Schulzenrath und die anwesende Vertreter der Gemeinde ertheilten dem bis jetzt unbegebenen Carl Bruhn welcher sich zur Zeit bei seiner Eltern hier im Orte aufhält mit amtlicher Bewilligung die nachgesuchte Niederlassung unter der Bedingung, daß ihm der Erbpächter Meinke hierselbst so lange er in seinem Hause wohnt und ihm Arbeit leistet den nöthigen Acker nebst Gemüse Gärten überläßt, wozu Herr Meinke sich auch schriftlich verpflichtet hat.
Userin d: 7 October 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe
Gierloff, Guhl, Peter, Kleij, Karbe, Mietzner, Röwer, Fr: Schmidt
Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertretern zusammen, um über die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen
und künftigen Hauseigenthümers Christian Seegert hierselbst zu berathen.
Er zeigte eine beglaubigte Abschrift der Verhandlung vom 28 October 1866 vor daß er von der Zeit an alle Lasten und Abgaben vom Hause trägt, da seiner Mutter wegen Altersschwäche nicht im Stande ist die häusliche Wirthschaft zu besorgen. Somit wurde von den anwesenden Vertretern der Gemeinde beschlossen dem p: Seegert die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.
Userin d: 11 November 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Denckert . Schöffe.
Gierloff, Peter, Wierth, Karbe, Mietzner, K: Voß
Die Niederlassung für den Eigenthümer Johann Voss hierselbst ist erforderlich, und wird ihm mit amtlicher Bewilligung ertheilt.
Userin den 23 December 1866.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert.
Röwer, Küster, Wierth, Mietzner, C: Voß, Karbe, Fr: Peter, Guhl, Kleij.
Der Schulzenrath bringt heute die Gemeinde-Vertreter zusammen um das Großherzogl. Amt über die Niederlassung des Arbeitsmannes Carl Kählke in Neustrelitz wenn er das Gierloffsche Haus No: 21 kauft, das vollgende zu berichten.
Der Schöffe Denckert ist Vormund der Kählkschen Minorennen, und zeigte eine
beglaubigte Abschrift der Verhandlung der Kählkschen Erben vor, daraus ergab es sich in § 9 daß der Carl Kählke seinen drei Brüdern mit 363 Thlr. 36 ßl mit seinem Vermögen verhaftet, und in § 12 erhält der Carl Kählke nur noch – 120 Thlr. 34 3/8 ßl.
Somit wurde von die anwesende Vertretern der Gemeinde beschlossen dem pp: Kählke wegen sein geringeres Vermögen die Niederlassung in Userin nicht zu ertheilen.
Userin d: 23 December 1866..
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Denckert, Schöffe
Röwer, Küster, Wierth, C: Voß, Karbe, Fr: Peter, Guhl, Kleij, Mietzner
Der Schulzenrath bringt aus Anlaß des Berichtes des Großherzogl. Amtes vom 29 December v: Js. heute wiederholt die Gemeindevertreter zusammen, um über die Niederlassung des Arbeitsmannes Carl Kählke zu Neustrelitz zu berathen.
Der Bericht des Großherzogl. Amtes, sowie die Abschrift der Anlage der Verhandlung vom 29 December v: Js. wurde vorgelesen, und hat die Berathung zu nachstehendem Resultat geführt.
Die Gemeinde fühlt sich im vorliegenden Fälle nicht geneigt, gegen den Beschluß des Großherzogl. Amtes höhern Ortes zu appelliren, trägt aber doch großes Bedenken über das Fortkommen des pp: Kählke in Userin, weil das Vermögen desselben nach wirklicher Prüfung immer zu gering ist, das Gierloffsche Haus mit 1100 Thlr. zu kaufen; auch hat er uns überhaupt
keine Belege seines wirklichen Vermögens vorgezeigt.
Die Gemeinde behält sich deshalb vor: Großherzogl: Amt wolle den pp: Kählke dahin halten, der Gemeinde einen Heimathschein vom Magistrate zu Neustrelitz einzuhändigen, und kann dieselbe unter dieser Bedingung die Niederlassung des Kählke in Userin nur gestatten.
Userin d: 6 Januar 1867.
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Denckert, Schöffe,
Mietzner, Voß, Peter, Gierloff, Karbe, Röwer, Röwer, Küster, Fr: Schmidt. Guhl.
Der Schulzenrath bringt heute die Gemeindevertreter zusammen um über die Niederlassung des bis jetzt unbegebenen Christian Voß hierselbst zu berathen.
Derselbe ist 29 Jahr alt (militair frei) er hat sich bereits fünf Jahren mit gutem Betragen bei seiner jetzt verstorbenen Mutter um diese und seinern minderjährigen Geschwistern zu ernähren aufgehalten und verspricht er seinen Bruder Wilhelm welcher in sein 13tes Lebensjahr geht bis zur Confirmation bei sich zu behalten ihm ernähren und verpflegen auch ordnungsmäßig zur Schule schicken.
Nach die amtsgerichtliche Attest sind dem Christian Voß die Nachlaßgegenstände zum Eigenthume überlassen und übergeben. Somit wurde von den anwesenden Gemeindevertretern beschlossen dem pp: Voß die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen.
Userin d: 10 Februar 1867.
J. Wierth, Schulze, Seegert, Schöffe, Fr: Schmidt, Röwer, Mietzner, Gierloff, Peter, Voß, Karbe, Wierth
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1866 bis 1867
Abschluß.
Einnahme beträgt | 147 Thlr. 12 ßl. |
Ausgabe keine | |
Bestand pr: Ostern 1867 | 147 Thlr. 12 ßl. |
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Der Schulzenrath
Wierth Schulze, Seegert Schöffe, Denckert Schöffe
Userin den 2 Junij 1867
Zur Refision vorgelegt und mit der bezüglichen Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung
Gierloff, Kleij, Röwer, Guhl, Wierth, Karbe, Mietzner, Voß
Betrag | |
No: 1 – | 75 Thlr. |
No: 4 – | 50 Thlr. |
Rest – | 22 Thlr. 12 ßl. |
Berechnung der Ortsarmencasse Userin von Ostern 1867 bis 1868
Abschluß.
Einnahme beträgt | 222 Thlr. 18 ßl. |
Ausgabe für das Kind der hierselbst verstorbenen Marie Kleij sind | 2 Thlr. |
Bestand pr Ostern 1868 | 220 Thlr. 18 ßl. |
Userin den 24 April 1868.
Fr: Denckert
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Der Schulzenrath
J. Wierth, Schulze. Seegert, Schöffe. Fr: Denckert, Schöffe.
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung.
Userin den 3 Maij 1868.
Röwer, Küster. Fr: Schmidt, Mietzner, Karbe, Kleij, Wierth, Peter, Gierloff, Guhl, Röwer.
Nach amtlicher Aufforderung vom 4. d. M. bringt der Schulzenrath heute die Gemeindevertreter zusammen, um über die Angelegenheit des alten Brökers zu berathen.
In demselben Bericht spricht Groß: Amt aus, daß der Einlieger L. Bröker bei seiner
Niederlassung am 4. October 1858 sich verpflichtet habe, seinen Vater Zeit Lebens bei sich zu behalten und zu verpflegen. Da Letzterer um den Consens zur Auswanderung nach Amerika beim Gr: Amt beantragt hat, so glaubt die Gemeinde zu Userin, um der Armenkasse keine Lasten durch die Zurücklassung des alten Bröker aufzubürden, den L. Bröker von seiner Verpflichtung nicht entbinden zu können, und ersuchen Gr: Amt, falls es angeht, ihm den Auswanderungsconsens zu verweigern.
Userin den 6 Maij 1868.
J. Wierth . Schulze, Seegert . Schöffe, Fr: Denckert . Schöffe,
Mietzner, Karbe, Fh: Röwer, Fr: Schmidt, Peter, Gierloff, Wierth, Guhl, Röwer, Kleij.
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1868 bis 1869
Abschulß
Einnahme Beträgt | 293 Thlr. 18 ßl |
Ausgabe für die Wietwe Rosenberg | hieselbst 2 Thlr. |
für die Wietwe Reinke | hieselbst 1 Thlr. |
Bestand pro Ostern 1869 | 290 Thlr. 18 ßl |
Userin den 11ten April
F Denkert.
Vorstehende Rechnung ist von uns Richtig befunden
Der Schulzenrath
Seegert Sulze Röwer Schöffe Denkert Schöffe
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen übereinstimmend erachtet in der Versamlung der Gemeindevertretung
Userin den 11 April 1869
Küster Röwer Mietzner Peter Gierloff Wierth Guhl J. Röwer Voß Klei Karbe Wierth Latendorff
Der Schulzenrath berief heute die Useriner Gemeinde zusammen, um abermals auf Wunsch des Einliegers L. Bröker über seine Auswanderung nach Amerika sich zu besprechen.
Die Gemeinde gelang zu dem Beschluß den L. Bröker von seiner Verpflichtung, seinem Vater zu entbinden, und erlaubt ihm die Auswanderung unter nachstehenden Bedingungen:
1 Der Einlieger L Bröker hat sich in unserer Gegenwart mit dem gegenwärtig noch unbegebenen Karl Köhn in der Weise vereinbart, daß Letzerer den alten Bröker zu sich nimt und denselben so verpflegt, daß derselbe der Armenkaße nicht zu Last fällt.
2 Dafür empfängt Karl Köhn im Falle der Einliger L Bröker wegreiset das Getreide von den Ackerstücken
a von dem Ackerstücke (mit Kartoffeln) zwischen den beiden Moosbrüchen
b die Kartoffeln und Linsen auf der B[?]ilage
c das Getreide vom Seekamp
d die gelben Rüben auf dem Warbergstück
e den letzten Heuschnitt im Moosbruch
f den zurückgelaßenen 2 Heuschnitt von den Wiesen der übrigen Ackerstücken, im Fall Bröker ihn während seines Hierseins nicht noch selber vernutzt, und endlich
a empfängt C. Köhn bei Abreise des L. Bröker den sämmtlichen Acker welchen Letzterer bis daher besaß
Die Gemeinde ersucht in Folge dieser Vereinbarung das Großherzogliche Amt, den Einlieger L Bröker, falls er darum bittet den Auswanderungsconsens zu ertheilen. Zur Beglaubigung und mehrerem Sicherheit dieses unseres Beschlußes haben wir es für nöthig erachtet die beiden hier Betheiligten, nämlich den Einlg L Bröker und den pp Carl Köhn dieses Protokoll eigenhändig in unserer Gegenwart unterschreiben zu lassen.
Userin den 26 Juli 1868.
L Bröker K Köhn
Seegert Schulze Röwer Schöffe Denkert Schöffe
Mietzner Gierloff Guhl Peter Karbe Klei Röwer Küster
Der Georg Heinrich Ludwich. Reinke geboren den 16 October 1843 in Userin
Der Schulzenrath rief heute die Useriner Gemeinde zusammen um sich zu besprechen über den noch unfer Heurateten Heinrich Reinke es kam hierbei zur Sprache das dem Heinrich Reinke die Niederlassung von der Gemeinde Userin ertheilt wurde
Userin den 4 November 1868
Seegert Schulze röwer Schöffe Denkert Schöffe
Röwer Küster Mietzner Klai Latendorff Karbe Wierth Guhl Wierth Peter Gierloff
Durch das Ausscheiden zweier Gemeindevertreter aus der Mitte der Eigenthümer, nämlich des Eigenthümers Friedrich Röwer zum Schöffen ernannt und des weiland Karl Voß, hat sich zur Ersetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neüwahl vernothwendigt. Der Schulzenrath zum Behufe dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe nach Vorschrift zu beschaffen.
Es ergab sich daß der Eigenthümer Johan Röwer mit acht Stimmen gewählt wurde. von den übrigen Eigenthümern erhielte Stellmacher Schulz Schmidt Pankow und Johann Voss Jeder sechs Stimmen worüber das Loos entscheidet, und es ergab sich, daß Johann Voss als Gemeindevertreter gewählt wurde.
Solches bringt der Schulzenrath, dem Großherzogl. Amte hiermit zur Anzeige.
Userin den 11 April 1869 der Schulzenrath.
Seegert Schulze Röwer Schöffe Denkert Schöffe
Der Schulzenrath berief heüte die Useriner Gemeindevertreter zusammen um sich zu besprechen über die Niederlassung des Frietz Frank aus Kl Trebow der sich das Haus seines Bruders No 17 in Userin gekauft. Die Gemeindevertreter kamen zu dem Beschluß dem p Frank die Niederlassung in Userin mit Ämtlicher Bewilligung zu ertheilen
Der Schulzenrath
Userin den 13 Juni 1869
Seegert Schulze Röwer Schöffe Denkert Schöffe
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin von Ostern 1869 bis 1870
Außer ordentliche Unterstützungen | 19 Thlr. 36 ß |
Summa | 19 Thlr. 36 ß |
an die Wiettwe Rosenberg | 1 Thlr. 24 ß |
dieselbe | 3 Thlr. |
an die Wiettwe Hall | 5 Thlr. |
Beerdigungs Kosten der | |
verstorbenen Wietwe Lemberg | 4 Thlr. 12 ß |
Einlieger Joh Voss | 1 Thlr. |
Rösing | 1 Thlr. |
H Reinke | 2 Thlr. |
Hagemann | 2 Thlr. |
Summa | 19 Thlr. 36 ß. |
Abschluß
Einname beträgt | 365 Thlr. 36 ß |
Ausgabe sind | 19 Thlr. 36 ß |
Bestand pro Ostern 1869/70 | 346 Thlr. |
Userin den 30ten April 1870
F Denkert
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin den 1ten Mai 1870
Der Schulzenrath
Seegert Schulze Röwer Denkert
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen übereinstimmend in der Versamlung der Gemeindevertretung.
Userin den 1ten Mai 1870
J Voss J Röwer Mietzner Gierloff Wierth Guhl Peter Klei Karbe
Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde wahren heute versammelt und sich zu besprechen über die Strafen der zurückgebliebenen Eigenthümern denen Versaumnisse der Dienstleistungen beim Feuerlöschwesen
Die Gemeinde kamen zu dem beschluß einen geden mit 16 Schl Strafe zu belegen
Userin den 16 October 1870
Der Schulzenrath
Seegert Schulze Rower Denkert Mietzner Wierth Rower Latendorf Guhl Kleij Gierloff
Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heut versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des Schmiedegesell Kriestian Pankow in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Pankow die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zu ertheilen
Userin den 3 Juli 1870
Seegert Schulze Roewer Mietzner Wierth. Roewer Latendorff Karbe Kleij Gierlof
Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heut versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des Arbeitsman Fr Rosenberg Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Rosenberg die Niederlassung mit amtlicher bewilligung zu ertheilen
Userin den 16 October 1870
Seegert Schulze Röwer Denkert. Klai Wierth.
Latendorf Peter J Röwer Mietzner Voss Wierth Gierloff Guhl.
Der Schulzenrath bringt heute die Gemeinde Vertreter zusammen um sich zu besprechen um die Niederlassung des Arbeitsman Bünger in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Bünger die Niederlassung mit ämtlicher bewilligung zu ertheilen.
Userin den 17 October 1870
Seegert Schulze Fr Denkert Röwer Klej Wierth
Latendorf Peter J Rower Mietzner J Voss Wierth Gierloff Guhl
Der Schulzenrath und die anwesenden Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt Der Zweck der Berathung betraf der Niederlassung des unbegebenen Fr Farnnow in Userin Die Gemeinde kamen zu dem beschluß dem p Farnnow die Niederlassung mit amtlicher bewilligung zu ertheilen
Userin den 17 October 1870
Seegert, Schulze. Fr Denkert. Roewer. Klej. Wierth.
Latendorf. Peter. J Rower. Mietzner. J Voss. Wierth. Gierloff Guhl.
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1870/71
Außerordentliche Unterstützungen | 17 Thlr |
Summa | 17 Thlr. |
an die Wiettwe Rosenberg | 2 Thlr. |
dieselbe | 2 Thlr. |
an die Frau des zur Zeit im Felde | |
stehenden Grenadier Köhn | 8 Thlr. |
an den Einlieger Blankenburg | 2 Thlr. |
derselbe | 2 Thlr. |
derselbe | 1 Thlr. |
Summa | 17 Thlr. |
Abschluß
Einname beträgt | 421 Thlr. 36 ß |
Ausgegeben sind | 17 Thlr |
Bestand pro Ostern 1870/71 | 404 Thlr. 36 ß |
Userin den 23ten April 1871.
F. Denkert.
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden.
Der Schulzenrath Seegert Schulze Denkert Userin 23ten April 1871
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüßen übereinstimmend erachtet in der Versamlung der Gemeindevertretung.
Userin den 23ten April 1871
F Schmidt J Voss F Peter Guhl J Roewer
Mietzner Gurlof Wierth J Wierth Karbe
Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt, der Zweck der Berathung betraf die Niederlassung des noch unbegebenen Maecker aus Grambow der das Mädchen Sovie Kohn in Userin Heürathet Die Gemeinde kamen zu dem beschuß dem p Maecker die Niederlassung unter der bedingung zu ertheilen das er mit seinem Schwiegervater Kohn gemeinschaftlich eine Stube bei Eigenthümer Henning wohnen will solches bericht der Schulzenrath Großherzogliches Amt.
Userin, den 8ten Oktober 1871
Seegert Schulze, Roewer, Kleij, C Latendorf,
Karbe, Mietzner, J Roewer.
Durch Ablauf von 6 Jahren der 4 Gemeindevertreter aus der Mitte der Eigenthümer hat sich zur Ersetetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neüwahl vernothwendigt Der Schulzenrath zum Behufe dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe nach Vorschrift zu beschaffen.
Es ergab sich daß der Eigenthümer F Schulz mit 15 Stimmen und der Eigenthümer F Meltz mit 14 Stimmen und der Eigenthümer (?) Roewer mit 11 Stimmen und der Eigenthümer J Voss mit 7 Stimmen gewählt wurden. Solches bericht der Schulzenrath dem Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige.
Userin den 21 April 1872 Der Schulzenrath
Seegert Schulze Röwer Schöffe F Denkert. Schöffe
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1871/72
Ausgabe
Regelmäßige Unterstützungen
Außerordentliche Unterstützungen 12 Thlr.
Summa 12 Thlr.
An den Eigenthümer Gierlof 3 Thlr.
An die Wittwe Rosenberg 1 Thlr.
für den Arbeitsmann Blankenburg 6 Thlr.
An den Arbeitsmann Mäcker 2 Thlr.
Summa 12 Thlr.
Abschluß
Einnahme beträgt 484 Thlr. 42 ß
Ausgaben sind 12 Thlr.
Bestand pro Ostern 1870/71 472 Thlr 42 ß
Userin den 20te April 1872
F. Denkert
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin den 21te April 1872
der Schulzenrath
Seegert. Röwer F Denkert
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der Versamlung der
Gemeinde vertretung.
Userin, den 21 April 1872
Wiert Gierlof Wierth Peter Guhl Roewer Mietzner
Klei Karbe Latendorf Voß
Nach Aufforderung Großhertzogliches Amt berief der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen der Zweck der Berathung betraf der Niederlasssung des Johann Freiheit in Userin die Gemeinde kamen zudem Beschluß den p. Freiheit die Niederlassung mit amtlicher Bewilligung zuertheilen.
Userin den 19te Januar 1873
der Schulzenrath
Seegert. Schulze. Latendorf. Schöffe. J. Voß.
J Roewer. Schultz. H. Roewer. Wierth.
Mietzner. Voß. Karbe.
Nach Aufforderung Großherzoglichen Amte berief der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen und sich zubesprechen für den Fall den Einliger Lartz der Aufbau einer Häuslerei gestattet so wurde die Gemeinde ihm seinen Pachtacker mit amtlicher Bewilligung lebensleglig überlassen solches berigt der Schulzenrath dem hohen Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige.
Der Schulzenrath
Userin den 18te Mai 1873
Seegert Schulze Latendorf Denkert H. Roewer
J. Roewer Mietzner Wierth Klai Schultz
Meltz J. Voß Karbe
Berechnung der Ortsarmenkasse in Userin pro Ostern 1872/73
Ausgabe
Regelmäßige Unterstützungen keine
Außerordentliche Unterstützungen 32 Thlr.
Summa 32
1 An den Arbeitsmann Einliger J. Kählke 4
2 An den Arbeitsmann Einliger C. Röfing 4
3 An den Arbeitsmann Einliger C. Reinke 16
4 An den Arbeitsmann Einliger C. Köhn 6
5 An den Arbeitsmann Einliger Joh. Voß 2
Summa 32.
Abschluß
Einnahme beträgt 545 30 ß
Ausgabe sind 32
Bestand pro Ostern 1872/73 513 30 schl
Userin den 4te Mai 1873
F. Denkert
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin den 4te Mai 1873
der Schulzenrath
Seegert Schulze C. Latendorf Schöffe Denkert
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüssen
über einstimmend erachtet in der Versamlung der Gemeindevertretung
Userin den 4ten Mai 1873
Karbe Mietzner H. Rower J. Voß Joh. Rower
Schultz Meltz
Der Schulzenrath berief die Gemeinde Vertreter zusammen um über die Obdaglosigkeit des Einliegers Lehmberg zuberathen
Zur Disposition standen zwei Wohnungen nämlich des Eigenthümers Roloff und des Erbpächter Meinke beide Wohnungen wurden vom Schulzenrath und in gegenward des Amtsreither Maier besichtigt und so ergab sich den das die Wohnstube des Ersteren wohl für eine einzelne Wittwe nicht aber für die Familie Lehmberg reümlich genug sei und die Stube des Erbpächter Meinke auch nicht Wohnhaft eingerichtet sei.
So wurde beschloßen den Einlieger Lehmberg in die Stube des Eigenthümer Farnow einstweilen wieder eingelegt.
solches berigt der Shulzenrath dem hohen Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige
der Schulzenrath
Userin
den 12 Juni 1873 Seegert Shulze
Denkert Latendorf
Klei Karbe Wierth Miethner Schultz Voß
J. Roewer H Roewer
Zur Vertheilung der Baumaterialien fuhren zum Bau eines neuen Spritzenhauses hierselbst. hat der Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen berufen. und sind die Fuhren wie folgt vertheilt
Es fahren
der Mühlenbesitzer Schmidt und der Erbpächter Behrends in Buchenhorst jeder
1158 Stück kl Mauersteine
485 Stück kl Dachsteine
4 Stück kl Hohlsteine
19 Stück kl Falzsteine
1/4 Kb M Mauersteinbruch
Ferner von den sieben Bauern jeder
772 Stück kl Mauersteine
322 6/7 Stück kl Dachsteine
2 3/7 Stück kl Hohlsteine
12 3/7 Stück kl Falzsteine
5/24 Kb M Mauersteinbruch
Die Ausfuhr der
12 Stück drei zolligen Drains hat der Schulze Seegert separat für sich allein zu fahren übernommen.
Userin den 15 Dezember 1873
der Schulzenrath
Seegert Schulze Latendorf Denkert
Der Schulzenrath und die Vertreter der Gemeinde waren heüte versammelt der Zweck der Beratung betraf der Niederlassung des Weber Johan. Fünfstück aus Wrechen jetzt wohnhaft in Userin die Gemeinde kamen zu beschluß dem Weber Fünfstück die Niederlassung in Userin mit ämtlicher Bewilligung zu ertheilen.
der Schulzenrath
Userin
den 17 März 1874 Seegert Schulze
C. Latendorf
Voß ju. Kleij. H Roewer. Joh. Roewer.
Mietzner. Wierth. Schultz. Karbe.
Nachdem der Eigenthümer F. Röwer als Schöffe ausgeschieden so ist der Bauer Latendorf an dessen Stelle wiederum als erster Schöffe vom Großherzoglichen Amte ernannt worden.
Userin den
1 October Seegert
1872 Schulze
Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
pro Ostern 1873/74
2 Ausgabe
Tit. 1 Regelmäßige Unterstützungen, keine
Tit. 2 Außerordentliche Unterstützungen 4 Thlr
Summa
1 An den Arbeitsmann Valeri zu
Neustrelitz 4 Thlr
Summa
3 Abschluß
Einnahme beträgt 586 Thlr 42 ß
Ausgaben sind 4Thlr
Bestand pro Ostern 1873/74 582 Thlr 42 ß
Userin den 20ten April 1874
Fr. Denkert
Vorstehende Rechnung von uns richtig befunden
Userin den 20te April 1874
der Schulzenrath.
Seegert Schulze C. Latendorf Fr. Denckert
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen Beschlüsse übereinstimmend erachtet in der Versammlung der Gemeindevertretung
Userin den 20ten April 1874 Fr. Behrends T. Schmidt Wierth Voß Kleij Mietzner J Roewer Melz Karbe Voß H Roewer Schultz
In der Stadtgefundenen Versamlung des Schulzenrathes und der Gemeindevertreter ist beschlossen worden
für jede Reise wenn die Spritzen das Feuer erreichen
wird gezahlt 1 Thlr
desgleichen wenn die Spritzen das Feüer
nicht erreichen 24 ß
Ferner für das jedes malige Reinigen
der Spritze 16 ß
Zu Spritzenmeister sind erwählt der Schneidermeister Pankow und der Schumacher Roewer.
Übernimmt nur einer der beiden Spritzenmeister eine Fahrt so erhält er den oben genannten Betrag allein
Der Schulzenrath Seegert Schultz
Latendorf Denckert Kleij Karbe Schultz
Meltz J. Roewer. H. Roewer.
Userin 4 Oktober 1874
An
das Großherzogliche Amt
in
Strelitz
Zu Vertheilung der Baumaterialen
-fuhren zum Bau eines neuen Brunnens
zur Küsterei in Userin; hat der
Schulzenrath die Gemeindevertreter zusammen
berufen, und sind die Fuhren wie
folgt vertheilt.
Es fahren:
der Mühlenbesitzer Schmidt und der
Erbpächter Behrends Buchenhorst je
577 1/2 Kielsteine
33 kl Mauersteine
1 Pumpenbaum
8 Hektoliter Kalk
Ferner von den sieben Bauern je
386 Kielsteine
23 kl Mauersteine
4 Geschlinghölzer
Planken zu Kist
Dammsteine
1 Tonne Cement
9 Kbm sharfen Sand
Ferner
Ferner Es fahren auch die drei
Büdner, Erbkrüger Denkert Erbschmidt
Panckow und der Handelsmann Melz
zusammen.
385 Kielsteine
22 kl Mauersteine
Der Schulzenrath.
Userin d 5 October 1874
Userin 11/4 - 1875
Der Schulzenrath und die anwesenden
Vertreter der Gemeinde waren
heute versammelt der Zweck der
beratung betraf der Niederlassung
der Arbeitsmann Wolter aus Tessin
seid ein Jahr in Userin mit der Tochter
der Wittwe Key verheiratet
Die Gemeinde kam zu den
Beschluß den p Wolter die
Niederlassung in Uhserin mit
amtlicher bewilligung zu ertheilen
der Schulzenrath.
Seegert Schulze Denkert Schöffe Latendorf Schöffe.
Latendorf . Schöffe. Karbe Melz . Kley
Mietzner. Wierth. Schulz. Voß. H Roewer.
Der Schulzenrath und die anwesenden
Vertreter der Gemeind waren heute versam-
melt Der Zweck der berathung betraf
der Niederlaßung der bis jetz noch unbegebenen
Carl Randow aus Boeck der willens ist
die Tochter des Einliger Guhl in Userin
heirathet und mit die Ältern zusammen
wohnen und lebens lenglich ernährt und
verpflegt. Somit wurde beschloßen den p
Randow mit amtlicher Bewilligung die
Niederlaßung in Userin zuertheilen
der Schulzenrath
Seegert Schulze
Latendorf Klej Meltz
Roewer J. Voß Mietzner Karbe
J. Voß Schultz
Userin den 25st. October 1874
Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
pro Ostern 1874/75
Ausgabe
Tit 1 Regelmässige Unterstützungen
Tit 2 Außerordentliche Unterstützungen
15. Mark 5.Pf
An den alten Bröker 7 M 55 Pf
An die Wittwe Bunge 1 M 50 Pf
An den Einliger J Käehlk 6 M
Summa 15 M 5 Pf
3. Abschluß
Einnahme beträgt 1965 M 1 Pf
Ausgaben sind 15 M 5 Pf
Bestand pro Ostern 1874/75 1949 M 96 Pf
Userin den 10te April 1875 F. Denckert.
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin den 18te April 1875
der Schulzenrath
Seegert Schulze F. Denckert C. Latendorf
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen
Beschlüßen übereinstimmend erachtet in der Ver-
sammlung der Gemeindevertretung.
Userin d 10te April 1875. Karbe Melz Kleij Mietzner
Zwecks Berathung zur Deckung des Restes
der Baukosten vom Bau des hiesigen Spritzenhauses
hat der Schulzenrath am 9 d M die Gemeinde-
vertreter zusammen berufen und gemeinschaftlich
mit demselben beschloßen das obige allgemeine Beiträge
aufgebracht werden soll: Und zwar
soll zahlen
6 Bauern a 6 M
Erbpächter Meinke 6 M
Mühlenbesitzer Schmidt 9 M
derselbe 2 Taglöner a 1 M 50
Erbpächter Behrends 9 M
derselbe 2 Taglöner a 1 M 50
25 Eigenthümer a 3 M
30 Einwohner a 1 M 50
6 Wittwen a 72
Userin den 24 August 1875
und ist dieser Beschluß im Dorfbuche ein-
getragen worden
Der Schulzenrath
Seegert Schulze Denckert Schöffe
Latendorf Schöffe Kleij Mietzner Karbe Wierth
Berechnung der Ortsarmencasse in Userin
pro Ostern 1875/1876
Ausgabe
TI Regelmäßige Unterstützungen
TII 2 Außerordentliche Unterstützungen
98 M 50 Pf
1 Dem Einlieger Joh. Kählke 42 M
2 desgleichen Tr Segert 15 M
3 desgleichen Wittwee Rosenberg 18 M
4 Altentheiler Bröker 10 M
5 Wittwee Runge 1 M 50 Pf
6 dem Armencassen Berchner 12 M
Summa 98 M 50 Pf
Abschluß
Einnahme beträgt 2167 M 84 Pf
Ausgaben sind 98 M 50 Pf
Bestand pro Ostern 1875/76 2069 M 34 Pf
Userin d 30 te April 1876
Der Schulzenrath
Fr. Denckert
Vorstehende Rechnung ist von uns richtig befunden
Userin d 30 April 1876
Segert. Schulze Fr. Denckert
Zur Revision vorgelegt und mit den bezüglichen
Beschlüssen übereinstimmend erachtet in der
Versammlung der Gemeindevertretung
Userin d 30 April 1876
Mietzner Kley Latendorf Karbe Wierth Bening
Schulz F. Melz H Roewer J. Roewer Voß
Durch ablauf von 6 Jahren der 2 Gemeinde-
vertreter aus der Mitte der Eigenthümer hat sich zur
Ersetzung derselben laut Dorfstatuts eine Neuwahl
vernothwendigt der Schulzenrath zum Behufe
dieses die Eigenthümer zu sich beschieden um dieselbe
nach Vorschrift zubeschlossen. Es ergabsich
das der Eigenthümer Schmidt Pankow mit 13 Stimmen
und der Eigenthümer Karl Kählcke mit 16 Stimmen
gewählt wurden Solches bericht der Schulzenrath
den Großherzoglichen Amte hiermit zur Anzeige
Userin 28 Mai 1876 der Schulzenrath
Seegert Schulze Latendorf Schöffe Denckert Schöffe
Amt Neustrelitz-Land | Gemeinde Userin | Marienstraße 5 | 17235 Neustrelitz | Tel.: (0 39 81) 45 75-0 | info@userin.de
Ortsteile: Userin | Groß Quassow | Zwenzow | Voßwinkel | Useriner Mühle | Lindenberg
Seen: Useriner See | Woblitzsee | Großer Labussee - & - Berge: Bauernberg (86,5m) | Glockenberg (78,7m)